Der Veranstalter einer Ausstellung über Klaus Kinski hat das Recht, die Internetadresse „kinski-klaus.de“ für Werbezwecke zu verwenden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az: I ZR 277/03).
Quelle: Markenbusiness
markenrechtliches Sammelsurium
Der Veranstalter einer Ausstellung über Klaus Kinski hat das Recht, die Internetadresse „kinski-klaus.de“ für Werbezwecke zu verwenden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az: I ZR 277/03).
Quelle: Markenbusiness
Markenbusiness informiert über das Urteilsgründe des OLG Hamburg im Verfahren um das Kennzeichen Metrobus (Az: 3 U 205/04).
LIFE STYLE EXTRA berichtet über die Entscheidung des Londoner High Court im Parfümstreit zwischen L’Oreal und Creation Lamis aus Dubai.
Verwechslungsfähigkeit bezüglich des Duftes wurde seitens des Gerichtes ausgeschlossen, jedoch wurden markenrechtliche Verletzungen beim Design der Flakons und Verpackungen festgestellt.
Die Tageszeitung DIE WELT berichtet über das Unternehmen Kärcher.
Kärcher steht in Frankreich schon im Wörterbuch: Dort gilt der Name synonym für “reinigen”.
Dazu das Unternehmen:
“Ein besseres Kompliment kann es für eine Marke doch gar nicht geben”, sagt Diplom-Ingenieur Hartmut Jenner stolz. Der 41-Jährige ist Sprecher der Geschäftsführung der Alfred Kärcher GmbH
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM hat die Markenanmeldung SPAM (Anmeldenummer: 4 202 255) der Hormel Foods Corporation zurückgewiesen.
Hormel Inhaberin der SPAM Marke im Lebensmittelbereich, welche der Legende nach dank Monty Python Namenspatin für ungewollte Werbemails stand, hatte den Schutz der Marke für die Nizzaklassen 36, 38 und 42 beantragt.
Entscheidung des Second Board of Appeal.
Quelle: The Register
Die Financial Times Deutschland berichtet unter dem Titel “Wo die Kopie mehr zählt als das Original” über das Thema Produktpiraterie in China.