Microsoft macht Porno-Spammer platt

Unter dem Titel “Microsoft macht Porno-Spammer platt” berichtet Golem über ein Urteil des OLG Karlsruhe gegen einen Versender von Spam Mails.

Dem Spammer wurden gefälschte Absenderadressen zum Verhängnis: Durch die Verwendung fremder Domains beging er eine Markenverletzung.
[…] Teilweise verwendete er gefälschte E-Mail-Adressen der eingetragenen Marke Hotmail, dem E-Mail-Dienst von Microsoft.

Danke an RA Dominik Boecker für den Hinweis!

WIPO: Gebührenänderung Schweiz

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung der Schweiz im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung in bis zu drei Nizzaklasse: 450.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 50.- CHF

Verlängerung in bis zu drei Nizzaklassen: 600.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 50.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 01. Januar 2007 in Kraft treten.

Quelle: WIPO