Darf ein kanadischer Whisky Glen heißen?

Diese Frage wird wohl in Kürze vom Canadian Intellectual Property Office zu entscheiden sein.

Die Scotch Whisky Association hat Widerspruch gegen die eintragung der kanadischen Marke Glen Breton (Anmeldenummer: 1081867) erhoben.
Die Marke der Glenora Distillers International Ltd. aus Bedford im kanadischen Bundesstaat Nova Scotia beansprucht den Schutz der Marke in der Klasse 33 für Single Malt Whisky.

Die Scotch Whisky Association argumentiert, dass die Bezeichnung Glen derart eng mit dem Scotch Whisky verbunden sei, dass eine Benutzung dieser Bezeichnung für Whiskeyproduzenten ausserhalb Schottlands nicht legitim sei.

Der Wortbestandteil Glen findet sich im Namen diverser berühmter Scotch Whiskies. Benannt seien hier beispielsweise Glenfarclas, Glengoyne, Glenkinchie, Glenlivet, Glenmorangie und Glenfiddich.

Quelle: Trademark Blog Canada

Abmahnung aus China

Muss ich mir jetzt auch Sorgen machen?

Genauso wir MarkenBlog hatte auch AutoRegional.de über die chinesische Kopie eines MAN Reisebusses berichtet.

Aus China kam jetzt eine Reaktion für den Autoblog von AutoRegional.

Heute überbrachte uns ein Rechtspfleger des Amtsgerichtes Mitte ungewöhnliche Post. Der Inhalt ist schockierend. Ein chinesischer Bushersteller hat uns gerade nach China vorgeladen. Verlangt wird öffentliche Entschuldigung und wirtschaftliche Entschädigung.

Weitere Informationen bei Spiegel Online.

BPatG: DATE 24

26 W (pat) 360/03

Leitsatz:

DATE 24

Einzelne, konkret in einem „insbesondere“-Zusatz aufgeführte Domains stellen keine bei-spielhafte Aufzählung zur Erläuterung der im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufgeführten Dienstleistung „Auswahl und Gestaltung sowie Bereitstellung, Vermittlung und Ver-waltung von Internet-Adressen bzw. Namensraum im Internet“ dar. Die Domains können daher nicht in das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke eingetragen werden.

Quelle: Bundespatentgericht

Ehemalige DDR-Symbole sind markenfähig

Unter dem Aktenzeichen 27 W (pat) 231/05 befasste sich der 27. Senat des Bundespatentgerichts mit der Beschwerde des Markeninhabers gegen den Beschluss der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts die nachfolgend dargestellt Wort-/Bildmarke nach Löschungsantrag zu löschen.
Bei der Marke handelt es sich um das Logo der ehemaligen DDR Jugendorganisation „Junge Pioniere“.

Registernummer: 304 17 082

Das Bundespatentgericht hob den Beschluss des DPMA auf und wies den Löschungsantrag zurück.

Leitsätze zur Entscheidung formuliert RA Tobias Bier von der Kanzlei Kähler Kollegen Hamburg, der den Markeninhaber
und Beschwerdeführer vertrat im Titelschutzanzeiger Nr. 802