Tosca gegen Dosha oder BPatG und die Oper

Tosca ist eine Oper von Giacomo Puccini. Tosca ist aber auch ein Parfum, das schon seit mehr als 85 Jahren vertrieben wird und wohl als Traditionsmarke bezeichnet werden muss. Doch trotz aller Tradition muss die Marke jetzt ähnliche Produkte unter dem Begriff Dosha akzeptieren. Das entschied das Bundespatentgericht (Az: 24 W (pat) 203/04).

Quelle: Markenbusiness

Zur Entscheidung des Bundespatentgerichtes

Amt greift durch – Paradieskuchen ohne Paradies verboten!

Auf Anordnung des Trading Standards Departments von Dorset musste Val Temple, Betreiberin einer Bäckerei in Weymouth, England ihre Produkte umbenennen.

Ihre Schweine Törtchen enthalten kein Fleisch, die Rotkehlchen Schnitten keinerlei Singvogelanteile und der Paradieskuchen ist komplett paradiesfrei. Zum Schutz der Verbraucher mussten die irreführenden Bezeichnungen geändert werden.

Quelle: Dorset Echo

Danke an Ralf für den Link.

Vielleicht nimmt sich ein deutsches Amt da mal ein Beispiel – hier wimmelt es schließlich von verbraucherverdummenden Bezeichnungen – Herrentorte, Hundekuchen, Zigeunerschnitzel …

WIPO: Gebührenänderung Singapur

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Singapurs im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung je Nizzaklasse: 278.- CHF

Verlängerung je Nizzaklassen: 221.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 05. Mai 2007 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

Linktipp: Intellectual Property Today

Intellectual Property Today™, published monthly since 1994, focuses on legal issues in patent, trademark and copyright law. Content is geared to the patent attorneys and agents, professionals and executives in firms and companies that provide products and services to this industry. Features emphasize developments in cutting edge technology and their effect on intellectual property law practice.

Quelle: IPToday.com

Kinder reloaded

In einem erbitterten Kampf um die Markenrechte an dem Begriff „Kinder“ haben die beiden Süßwarengiganten Ferrero und Haribo eine weitere Runde eingeläutet. „Kinder Kram“ will Haribo ein Produkt nennen, Ferrero fordert immer noch Unterlassung. „Kinderzeit“ soll ein Milchdessert heißen, auch dagegen prozessiert Ferrero. Erneut wird deshalb der Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema „Kinder“ entscheiden.

Quelle: Markenbusiness