Patentverletzung bei der Battle of Surfaces ?

ESPN berichtet über eine Klage wegen Patentverletzung gegen die Veranstalter des Tennis-Schaukampfes “Battle of Surfaces“.

Auf Mallorca hatten sich am 02. Mai Roger Federer und Rafael Nadal, die beiden dominierenden Tennisspieler dieser Tage, auf einem besonderen Tennisplatz gegenübergestanden. Der extra für diesen Schaukampf angelegte Platz wies auf einer Seite des Netzes einen Rasen- und auf der zweiten Platzseite einen roten Sandbelag auf.

Schutzrechte an einem derartigen Tennisplatz werden von der Klägerin, einer früheren Profispielerin, ins Feld geführt.
Ob also das Match zwischen Rasenchamp Federer und Sandplatzkönig Nadal ein gerichtliches Nachspiel haben wird, muss jetzt in den USA entschieden werden.

Designstreit: Erfolg für Skechers gegen Asics

Asics beschuldigte Skechers der Markenrechtsverletzung, des unfairen Wettbewerbs und der irreführenden Werbung. Das Unternehmen war der Meinung, Skechers habe bei vier Schuhmodellen das für Asics typische und als Marke geschützte Streifen-Design kopiert. Dieses besteht aus vier in einer Art Kreuz übereinandergeleten Linien. Asics wollte nun eine einstweileige Verfügung gegen seinen Mitstreiter erwirken, um die Herstellung und den Verkauf der strittigen Sportschuhe zu verbieten. Wie Skechers mitteilte, wies ein kalifornisches Gericht nach einer mündlichen Anhörung den Antrag jetzt allerdings zurück. Das Design der fraglichen Turnschuhe sei sehr verschieden, weshalb keine Verwechslungsgefahr bestehe.

Quelle: Markenbusiness

BPatG: “BAGNO”

24 W (pat) 110/05

Leitsatz:
„BAGNO“

1. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG steht auch der Eintragung einer fremdsprachigen warenbeschreibenden Angabe entgegen, wenn die beteiligten inländischen Verkehrskreise im Stande sind, die beschreibende Bedeutung der Angabe zu erkennen. Als beteiligte Verkehrskreise in diesem Sinne sind nicht stets die Verbraucher in ihrer Gesamtheit maßgeblich; vielmehr kann auch das Verständnis der insbesondere am Handel beteiligten Fachkreise allein ausschlaggebend sein (im Anschluss an EuGH vom 9. März 2006 – C-421/04GRUR 2006, 411 „Matratzen Concord/Hukla“).

2. Das italienische Wort „BAGNO“ ist in seiner Bedeutung „Bad“ zumindest den am Handelsverkehr mit Italien beteiligten Fachkreisen bekannt und stellt insoweit eine Angabe i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar, welche im Verkehr zur Beschreibung von Waren dienen kann, die speziell für Bäder bestimmt oder geeignet sind.

Quelle: Bundespatentgericht

HABM: Warnung vor nichtamtlichen Eintragungsdiensten

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM warnt vor nichtamtlichen Zahlungsaufforderungen und veröffentlicht eine Liste der Unternehmen, die mit dieser Masche Inhaber von Gemeinschaftsmarken um einen vierstelligen Eurobetrag erleichten möchten:

Unerwünschte Briefe betreffend nichtamtlicher Eintragungsdienste

Wenn Sie Schreiben oder Zahlungsaufforderungen erhalten, überprüfen Sie bitte sorgfältig, welche Dienste Ihnen angeboten werden und ob es sich dabei um amtliche Schreiben handelt. Sollten Sie Zweifel an der Herkunft des Schreibens haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Inhaber oder deren Stellvertreter von veröffentlichten Gemeinschaftsmarken haben von folgendem Unternehmen Briefe erhalten:

FIPTR – Service – Federated Institute for Patent & Trademark Registry
6574 North State Road 7, suite 337
Coconut creek, FL 33073
USA

in denen es gegen Zahlung von circa 1.500 Euro die Eintragung von Marken anbietet. Ein Beispiel eines solchen Schreibens ist dieser Warnung beigefügt (eine Vergrößerung des Dokumentes erhalten Sie durch Anklicken des Bildes).

Quelle: HABM

Tosca gegen Dosha oder BPatG und die Oper

Tosca ist eine Oper von Giacomo Puccini. Tosca ist aber auch ein Parfum, das schon seit mehr als 85 Jahren vertrieben wird und wohl als Traditionsmarke bezeichnet werden muss. Doch trotz aller Tradition muss die Marke jetzt ähnliche Produkte unter dem Begriff Dosha akzeptieren. Das entschied das Bundespatentgericht (Az: 24 W (pat) 203/04).

Quelle: Markenbusiness

Zur Entscheidung des Bundespatentgerichtes