EuG: „I“ als Marke zulässig

Der Bonner IVG Immobilien AG ist es vorerst gelungen, für den Buchstaben „I“ in zahlreichen Dienstleistungklassen ein Schutzrecht als Marke durchzusetzen. Nachdem das europäischen Markenamtes dieses Ansinnen noch abgelehnt hatte, entschied jetzt das Europäische Gericht 1. Instanz (Az: T-441/05 ), dass die Buchstabenmarke in das europäische Markenregister einzutragen sei.

Quelle: Markenbusiness

USPTO: Gebührenübersicht

Das US Patent & Trademark Office USPTO hat seine Gebührenübersicht aktualisiert.

Für eine Markenanmeldung fallen z.B. folgende Gebühren an:

Application for registration, per international class (paper filing) 375.00
Application for registration, per international class (electronic filing, TEAS application) 325.00
Application for registration, per international class (electronic filing, TEAS Plus application) 275.00

OLG Hamburg urteilt gegen Google

Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied heute zu Gunsten von Giersch, der seinen Service namens “G-mail…und die Post geht richtig ab” weiterhin unter diesem Namen betreiben darf. Google hatte geklagt, weil der Internet-Konzern seinen weltweiten E-Mail-Dienst Gmail nennt. Nun darf Google diesen Namen zumindest in Deutschland nicht mehr verwenden.

Quelle: Chip

Winterspiele 2014 gehen nach Sotschi

Das IOC hat sich auf seiner Sitzung in Guatemala auf die russische Stadt Sotschi als Ausrichter der Winterspiele 2014 festgelegt.

Eine entsprechende Wortmarke SOCHI 2014 (Registernummer 004768792) ist mit Priorität vom 07.12.2005 in das Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken eingetragen.

Im Register der Internationalen Registrierungen nach dem Madrider Markenabkommen läßt sich die nachfolgende Wort/-Bildmarke ermitteln.

Registernummer: 909997

Das IOC hat mit dieser Marke Schutz in insgesamt 27 Staaten beantragt.

Bericht zu den Logos der Kandidaten im Design Tagebuch.

EuG: Nasdaq erfolgreich

Bekannte Marken genießen einen besonderen Schutz. Das hat jetzt ein italienisches Unternehmen in einem europäischen Markenstreit, der bereits seit 7 Jahren läuft, erneut zu spüren bekommen. Auch vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz (Az: T-47/06) ist die ANTARTICA S.R.L. mit Sitz in Rom mit der Wort-Bildmarke zu dem Begriff „Nasdaq“ gescheitert.

Quelle: Markenbusiness