Abmahnung und Schadenersatz

Das Thema “Schadensersatzpflicht des Abmahnenden bei offensichtlich unberechtigter Abmahnung” hat sich das Markenserviceblog vorgenommen.

Eine Abmahnung ist schnell mal ausgesprochen. Grundsätzlich kann ja auch ohne Anwalt abgemahnt werden. Der Abmahnende sollte aber bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen den möglichen Boomerang mit einkalkulieren.
Die in Kennzeichensachen zuständige 12. Zivilkammer des Landgericht Hamburg hat nunmehr in einem Einzelfall beschlossen, dass eine unberechtigte Abmahnung – hier aufgrund einer angeblichen Markenverletzung – zu einer Schadensersatzpflicht des Abmahnenden führen kann.

Das neue Juventus Logo

Der italienische Fußballclub Juventus Turin legt sich ein neues Logo zu. Im Design Tagebuch wird über die neue visuelle Identität umfangreich berichtet und diskutiert.

Auch im Markenregister ist Juventus tätig geworden. Bereits am 12.07.2016 wurden folgende Wort-/Bildmarken beim italienischen Markenamt angemeldet.


Anmeldenummer 2016000096298
Nizza-Klassen 3,4,5,6,8,9,11,12,14,15,16,18,20,21,22,24,25,26,27,28,29,30,32,33,34,35,36,38,39,41,43,44


Anmeldenummer 2016000096097
Nizza-Klassen 3,4,5,6,8,9,11,12,14,15,16,18,20,21,22,24,25,26,27,28,29,30,32,33,34,35,36,38,39,41,43,44

Quelle: UIBM