Markenstreit um Obamas Wahlkampfslogan

“Change Rocks” ist ein Slogan den der US-amerikanische Senator Barack Obama für seine Wahlkampagne als Präsidentschaftskandidat der demokratischen Partei benutzt.

Der Slogan ist jedoch auch als Marke beim US Patent and Trademark Office registriert. Unter der Registration Number 3266236 führt das Amt seit Oktober 2005 die Marke für Juwelierwaren in der Klasse 14.
Auf Basis dieser Marke meldet der Markeninhaber jetzt “vorsichtig” Ansprüche an und möchte dem Kandidaten eine Lizenz ans Bein binden – vermutlich aber erfolglos solange Obama den Slogan nicht auf Schmuck einsetzt.

Quelle: Newsday.com

via: IPKat

Urteil im Namensstreit um Mannesmann

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – Az. I-20 U 69/07

Der für Streitigkeiten aus dem Namens- und Kennzeichenrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, welche der Tochtergesellschaften des früheren Mannesmann-Konzerns nach dessen Auflösung berechtigt ist, den Namen “Mannesmann” als Unternehmenskennzeichen zu führen.

Quelle: MIR Medien Internet und Recht

Internationaler Tanzstreit

Die Nachbarländer Malaysia und Indonesien streiten derzeit erbittert um ein touristisches Werbevideo. Der in Malaysia hergestellte Film erregt Indonesiens Wut und Empörung, weil er einen Tanz namens “Reog Ponorogo” zeigt, der ursprünglich aus dem indonesischen Java stammt.
[…] Die Indonesier werfen Malaysia vor, sich ihre Kultur anzueignen und damit unrechtmäßig Werbung zu treiben.

Quzelle: Markenbusiness

Der grüne Apfel und die mögliche Abmahnung

„Seit einiger Zeit werden Zahnärzte zunehmend wegen angeblicher Verstöße gegen Werbeverbote abgemahnt. Jetzt rollt eine neue Welle von Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen von Schutzrechten an. Eine Kieferorthopädin in Süddeutschland mahnt Zahnärzte ab, die auf ihrer Homepage einen Apfel zeigen.

[…] Die Kieferorthopädin macht über ihre Rechtsanwälte geltend, dass sie auf ihrer Homepage mit einem “Apfel in Granny-Smithfarben” wirbt, den sie sich beim Deutschen Patent- und Markenamt hat schützen lassen.

Quelle: Pressemitteilung der IQB – Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht – Lutz Barth