Lizenzen in der Insolvenz

Dem Thema Lizenz und Insolvenz widmet sich Markenbusiness.

Lizenzen sind derzeit mit einem Makel behaftet. Dem Insolvenzmakel. Gerät ein Lizenzgeber in einen finanziellen Engpass und wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, könnte es ganz schnell vorbei sein mit der Lizenz. Vor allem bei Unterlizenzen, die dann nicht mehr sichergestellt sind, kann es dann schnell zu horrenden Forderungen kommen. Das schwächt nicht nur die Verkehrsfähigkeit von Patent-, Marken- und sonstigen Lizenzen sondern ist auch ein Ergebnis, das fast niemandem etwas nutzt.

Erfolg im Kampf gegen Bauhaus-Plagiate

Einen neuerlichen Erfolg im Kampf gegen Werbung für Produktnachahmungen verbucht die Wettbewerbszentrale mit einer aktuellen Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 23.01.2008, Az. 5 U 211/06):

Der Senat hat die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 24.10.2006, Az. 312 O 188/06) bestätigt, wonach dem in Italien ansässigen Möbelhandelsunternehmen Dimensione eine Werbung für den Verkauf von Bauhaus-Designobjekten untersagt wurde.

Quelle: Verbaende.com

Apple – kommt jetzt iGame?

TRADEMORK meldet die Ausweitung des Markenschutzes für das Kennzeichen “APPLE”.

In einer Anmeldung beim USPTO vom 05.02.2008 beansprucht Apple Schutz in der Nizzaklasse 28 (Spielzeug, Spielwaren). Beansprucht werden: Toys, games and playthings, namely, hand-held units for playing electronic games; hand-held units for playing video games; stand alone video game machines; electronic games other than those adapted for use with television receivers only; LCD game machines; electronic educational game machines; toys, namely battery-powered computer games.

Auch das MACazin beschäftigt sich mit den denkbaren Plänen für eine Apple-Spielkonsole.