Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine grundlegende Änderung im Madrider Markensystem. Bisher war der separate Beitritt zum Madrider Markenabkommen und / oder dem Protokoll zum Markenabkommen möglich. Diese Option fällt nach den aktuellen Beschlüssen jetzt weg.
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Markenstreit um “Black Friday”
Der vermeintlich umsatzstärkste Tag des Jahres steht vor der Tür und der “Black Friday” ist auch ein aktuelles Markenthema.
In der letzten Woche berichtete die Kanzlei BPM Legal, dass für einen Mandanten ein Löschungsantrag gegen die Marke “Black Friday” gestellt worden sei.
Sonntagslinks
BPM legal stellt Löschungsantrag gegen die Marke „Black Friday“
Markenrecht – IceCube für Gefriergeräte nicht eintragungsfähig – (BPatG 24 W (pat) 586/16)
Meister im Handwerk: Erkennbar schon im Namen
WIPO: Change in the Amounts of the Individual Fee: Colombia
Schon wieder ein Markenstreit auf Mallorca
WIPO: Neue Gebühren für die USA
Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über neue Gebühren bei der Beanstpruchung einer Marke für die USA über das Madrider Markensystem.
Die neuen Gebühren werden am 14. Januar 2017 in Kraft treten.
EuGH: Zauberwürfel – das sieht nicht gut aus für den Markenschutz
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts und die Entscheidung des EUIPO auf,
die die Eintragung der Form des Rubik’s cube als Unionsmarke bestätigten
Bei der Prüfung, ob die Eintragung abzulehnen war, weil diese Form eine technische Lösung enthielt, hätten das EUIPO und das Gericht auch nicht funktionelle Elemente der durch diese Form dargestellten Ware wie ihre Drehbarkeit berücksichtigen müssen
Auf Antrag von Seven Towns, einem britischen Unternehmen, das u. a. die Rechte des geistigen Eigentums am „Rubik’s cube“ verwaltet, trug das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Jahr 1999 die folgende Würfelform als dreidimensionale Unionsmarke für
„dreidimensionale Puzzles“ ein:
Im Jahr 2006 beantragte Simba Toys, ein deutscher Spielzeughersteller, beim EUIPO die Nichtigerklärung der dreidimensionalen Marke u. a. mit der Begründung, dass diese eine in ihrer Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht als Marke geschützt werden könne. Das EUIPO wies den Antrag zurück, woraufhin Simba Toys beim Gericht der Europäischen Union Klage erhob und die Aufhebung der Entscheidung des EUIPO beantragte.
Mit seinem Urteil vom 25. November 20141 wies das Gericht die Klage von Simba Toys mit der Begründung ab, dass die fragliche Würfelform keine technische Lösung enthalte, die den Schutz dieser Form als Marke verhindere. Das Gericht war insbesondere der Ansicht, dass sich die für den Rubik’s cube charakteristische technische Lösung nicht aus den Merkmalen dieser Form, sondern allenfalls aus einem nicht sichtbaren Mechanismus im Würfelinnern ergebe.
Simba Toys hat beim Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts eingelegt.
Mit seinem Urteil von heute weist der Gerichtshof darauf hin, dass die im vorliegenden Fall anzuwendende Verordnung Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke verhindern soll, dass einem Unternehmen durch das Markenrecht ein Monopol für technische Lösungen oder Gebrauchseigenschaften einer Ware eingeräumt wird. Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die wesentlichen Merkmale der streitigen Form in einem Würfel und einer Gitterstruktur auf jeder Seite dieses Würfels bestehen.
Zu der Frage, ob die Eintragung der fraglichen Form als Unionsmarke Seven Towns ein Monopol für eine technische Lösung einräumen kann, führt der Gerichtshof anschließend aus, dass zu prüfen ist, ob diese Form zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist.
Der Gerichtshof erklärt entgegen den Feststellungen des Gerichts, dass im Rahmen dieser Prüfung die wesentlichen Merkmale der fraglichen Würfelform im Hinblick auf die technische Funktion der durch diese Form dargestellten Ware beurteilt werden müssen. Insbesondere
musste das Gericht auch auf der grafischen Darstellung dieser Form nicht sichtbare Elemente, wie die Drehbarkeit der Einzelteile eines dreidimensionalen Puzzles der Art „Rubik’s cube“ berücksichtigen. In diesem Kontext hätte das Gericht die technische Funktion der betreffenden Ware bestimmen und bei seiner Prüfung berücksichtigen müssen.
Außerdem verhindert der Umstand, dass Seven Towns die Eintragung des streitigen Zeichens für „dreidimensionale Puzzles“ im Allgemeinen, ohne eine Beschränkung auf drehbare Puzzles, beantragt hat, nach Ansicht des Gerichtshofs nicht, dass die technische Funktion der durch die fragliche Würfelform dargestellten Ware berücksichtigt wird, und macht dies sogar notwendig, da die Entscheidung über diesen Antrag alle Hersteller von dreidimensionalen Puzzles, deren Elemente die Form einen Würfels darstellen, beeinträchtigen kann.
Unter diesen Umständen hebt der Gerichtshof das Urteil des Gerichts und die Entscheidung des EUIPO auf, die die Eintragung der streitigen Form als Unionsmarke bestätigten.
Das EUIPO hat unter Berücksichtigung der Feststellungen des Gerichtshofs im vorliegenden Urteil eine neue Entscheidung zu erlassen.
Quelle: Pressemitteilung EuGH
WIPO: Neue Gebühren für das Vereinigte Königreich
Wird im Rahmen einer Internationalen Registrierung im Madrider Markensystem der Schutz im Vereinigten Königreich (UK) beantragt, so gelten ab 10. Dezember neue Gebühren.
Die neue Gebührenstruktur hat die WIPO jetzt veröffentlicht,