BPatG: DeutschlandCard

33 W (pat) 13/07

Leitsatz:

DeutschlandCard

Zwischen der angemeldeten Wortmarke „DeutschlandCard“ und den (noch) beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 41 und 42, die insbesondere Informations- und Servicekarten (Smartcards), Datenlesegeräte hierfür, Entwicklung, Organisation von Kundenbindungssystemen sowie Plattformen hierfür und Druckereierzeugnisse sowie elektronische Publikationen umfassen, besteht ein derart enger beschreibender Bezug, dass das angesprochene allgemeine Publikum bzw. der Fachverkehr ohne weiteres und ohne Unklarheiten den beschreibenden Sinngehalt als solchen in Richtung auf eine Multifunktionskarte (Ausweis-, Berechtigungs-, Informations-, Bonus-, Prämien-, Kredit-, Zahlungs-, Service- und/oder Kundenkarte) erfasst und deshalb in der Beschreibung kein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16.12.2004 – ZB 12/02, GRUR 2005, 417 – BerlinCard).

Quelle: Bundespatentgericht

DPMA: Fußball und Technik

Fußball und Technik
Aktualisierte Präsentation zur Fußballeuropameisterschaft 2008

Seit der WM 2006 steht “Fußball und Technik” im Netz. Eine Kollektion repräsentativer Erfindungen aus der Patentliteratur sowie ein historischer Abriss illustrieren und dokumentieren technische Entwicklungen rund um den Fußball.

Pünktlich zur Fußballeuropameisterschaft 2008 in Österreich und in der Schweiz haben die Autoren ihre Präsentation aktualisiert. Dabei sind ihnen wieder viele interessante Erfindungen zum Thema Fußball ins Netz gegangen.

Quelle: DPMA

USA: Larry Bird verklagt Bed & Breakfast Pension

Basketball-Legende Larry Bird verklagt die Betreiber einer Bed & Breakfast Pension in French Lick, Indiana.

Die Betreiber der Pension werben damit, dass es sich bei ihrem Gebäude um das ehemalige Anwesen des Basketballers handelt. Bird sieht sich durch diese Werbung in seinen Rechten verletzt und hat Klage eingereicht.

Quelle: Associated Press

Deutschland Patent-Europameister

Patente gelten nur in dem Land in dem sie angemeldet wurden, deutsche Unternehmen haben das längst erkannt und sichern sich z.B. in China gegen Produktpiraten, und machen Deutschland so zum Patent-Europameister.

Deutsche Unternehmen sichern sich im Ausland immer stärker gegen Produkt- und Markenpiraterie ab. „Die Deutschen sind in China heute bereits die viertstärksten ausländischen Patentanmelder nach den Japanern, den USA und Korea“, sagte der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Jürgen Schade, dem „Hamburger Abendblatt“ vom Dienstag.

Quelle: Focus