Das Auto und die IPC

Internet-Präsentation und Ausstellung im Deutschen Patent- und Markenamt

Eine der Lieblingsdomänen deutscher Erfinder war und ist der Kraftfahrzeugbau.
Aber auch Laien interessieren sich für die neuesten Entwicklungen der Automobiltechnik.
Für uns ein willkommener Anlass, um gerade auch “Patent-Neulingen” die “Internationale Patent-Klassifikation (IPC)” anhand von Erfindungen rund um das Thema “Auto” nahe zu bringen.

Quelle: DPMA

OLG Düsseldorf: Deutsche Marke vs. “.com”-Domain

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 U 93/07

Entscheidungsdatum: 22.04.2008

Normen: UWG § 3, § 4 Nr. 9 und Nr. 10, § 8; ZPO § 91a, MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2, Abs. 4

Leitsätze der Redaktion:
Ein ausländischer Vertriebspartner eines deutschen Unternehmens, der auf einen lokal umgrenzten Zielmarkt beschränkt ist (hier die Golfregion), ist nicht berechtigt, eine “.com”-Domain zu registrieren und zu nutzen, die mit dem heimischen Unternehmenskennzeichen identisch ist.

Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Vertriebspartner seitens des Markeninhabers der Vertrieb unter der Markenbezeichnung nur in einem regional begrenzten Gebiet vertraglich gestattet ist, die Nutzung einer – nicht (mehr) national gebundenen – “.com”-Domain im internationalen Geschäftsverkehr aber den Eindruck erweckt, dass der Vertrieb weltweit – und somit auch in Deutschland – erfolgt.

Quelle: Bettinger.de

Kanada: Einigung im Streit um iPhone

Markenstreit beigelegt: Apple und Comwave einigten sich

[…] Details der außergerichtlichen Einigung sind nicht bekannt, Apple Kanada beantwortete keine diesbezüglichen Anfragen der Zeitung. Sicher ist aber, dass Apple die alleinigen Rechte an dem Markennamen iPhone erhalten und Comwave bis zum 9. November 2008 die Nutzung des Begriffes für seine Dienste einstellen wird. Auch wenn es keine Informationen über die genaue Gestalt des Vergleichs gibt, wird Comwave vermutlich nicht ohne eine gewisse Abfindung vom Verhandlungstisch gegangen sein.

Quelle: maclife.de

USA: eBay gewinnt gegen Tiffany

Zwang zur Kontrolle aller Auktionen ist nicht mit dem Gesetz vereinbar

Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass eBay nicht dazu gezwungen werden kann, all seine Auktionen auf möglicherweise gefälschte Produkte von Tiffany & Co zu überprüfen. Zu diesem Urteil kam der Richter in einem von der traditionsreichen Schmuckfirma gegen eBay angestrengten Prozess. Seiner Ansicht nach kann das Markenrecht nicht herangezogen werden, um eine umfassende und vorsorgliche Kontrolle zu veranlassen.

Quelle: ZDnet