Im Markenrechtsstreit um Barbie- und Bratz-Puppen hat eine Jury dem US-Spielzeugriesen Mattel eine Entschädigung in Höhe von 100 Millionen Dollar zugesprochen.
Quelle: Focus
markenrechtliches Sammelsurium
Im Markenrechtsstreit um Barbie- und Bratz-Puppen hat eine Jury dem US-Spielzeugriesen Mattel eine Entschädigung in Höhe von 100 Millionen Dollar zugesprochen.
Quelle: Focus
Insgesamt 26 Domains konnte der US-Konzern Google Inc. vor dem Schiedsgericht der World Intellectual property Organization WIPO erstreiten.
Die Domain wiesen alle die gleiche Struktur auf und setzten sich aus dem Wort “googler” und einem vorangestellten allgemeinsprachlichen Begriff zusammen. (z.B. businessgoogler.com, newsgoogler.com oder sportsgoogler.com)
Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain auf Basis der Verwechslungsfähigkeit mit der Bekannten Marke Google an.
(Fall Nr.: D2008-0994)
Google Inc. v. Jeltes Consulting / N. Tea Pty Ltd.
Leitsatz:
Farbmarke Gelb – Yello
1. Im Markt der Telefonie- und Internetdienstleistungen nimmt das Publikum Einzeldienstleistungen regelmäßig nicht als spezifische Branche, sondern als Bestandteil eines umfassenden Leistungsspektrums der Telefon- und Internetanbieter wahr.
2. Die betriebliche Herkunftsfunktion eines Farbzeichens für derartige Einzeldienstleistungen lässt sich daher nicht in Bezug auf die konkrete Dienstleistung überprüfen. Die isolierte Anmeldung entsprechender Dienstleistungen erfüllt aus diesem Grund nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geforderte Voraussetzungen einer sehr beschränkten Zahl von Waren oder Dienstleistungen und eines sehr spezifischen Marktes.
3. Fehlt es bereits an diesem Kriterium, so ist es nicht möglich, eine Gewöhnung des Verkehrs an abstrakte Farben als betrieblichem Herkunftshinweis festzustellen. Die Eintragung kommt daher nur im Wege der Verkehrsdurchsetzung in Frage.
Quelle: Bundespatentgericht
Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über eine Gebührenänderung bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung Georgiens im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.
Gebühren in Schweizer Franken:
Anmeldung
Für eine Nizzaklasse: 314.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 115.- CHF
Verlängerung
Für eine Nizzaklasse: 314.- CHF
Für jede weitere Nizzaklasse: 115.- CHF
Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 24. September 2008 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
HP entwickelt Lösung für internationale Markenregistrierung
– Auftrag des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)
– Integration in bestehendes System für nationale Markenregistrierung
– Schnittstelle zur Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO)Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat HP beauftragt, eine Lösung für die internationale Markenregistrierung zu entwickeln. Dazu gehören Verfahren für die internationale Registrierung von inländischen Marken sowie die Bearbeitung von Schutzerstreckungen internationaler Marken auf die Bundesrepublik Deutschland. Das Auftragsvolumen beträgt 5,8 Millionen US-Dollar, und das System soll Ende 2009 in den Produktivbetrieb gehen.
Quelle: pressrelations
Englisch ist cool, das finden auch Marketer. Nur ihre Kunden sehen es manchmal ganz anders. Wenn englischsprachige Werbung auf deutsche Verbraucher trifft, dann prallen zwei Welten aufeinander.
[…] den Hausfrauentest gemacht: Was versteht die Zielgruppe wirklich unter Claims wie “Because change happenz”? Elf denkwürdige Tondokumente zum Reinhören.
Quelle: W&V