Die IR-Marke – einige Grundlagen

Es gibt nationale deutsche Marken, die Schutz in Deutschland genießen. Es gibt europäische Gemeinschaftsmarken, die Schutz in allen Mitgliedsstaaten der EU genießen. Es gibt jedoch keine Marke, die weltweiten Schutz genießt. Um Markenschutz außerhalb der EU zu erlangen, könnte der Anmelder einen Antrag bei jedem nationalen Markenamt stellen. Möchte der Anmelder Markenschutz z.B. in der Schweiz, in den USA und in Japan erlangen, müsste er drei verschiedene Anträge vor den jeweiligen nationalen Markenämtern stellen. Dass dies umständlich ist, liegt auf der Hand.

Wesentlich komfortabler ist eine Schutzrechtserweiterung nach dem Madrider System (internationale Registrierung). Besitzt der Anmelder eine deutsche Marke, so kann er den Schutz dieser Marke mit einem einzigen Antrag auf diejenigen Staaten erweitern, die dem Madrider System angeschlossen sind. Zurzeit sind dies 84 Staaten.

Quelle: Markenserviceblog

Abgesang für Playmo-Bibel?

Ein evangelischer Pfarrer aus Hessen stellt mit Playmobil-Figuren Szenen aus der Bibel nach – und bekommt Ärger mit dem fränkischen Spielzeughersteller.

[…] Pfarrer Bomhard hat sein Projekt und die gleichnamige Internetseite “Playmo-Bibel” getauft und dafür sogar einen Innovationspreis der Evangelischen Kirche gewonnen.

[…] Das jüngste Schreiben der Rechtsanwälte von Geobra Brandstätter klingt schnöder. Bis 6. April soll der Pastor sich per Unterlassungserklärung verpflichten, Playmobil-Figuren nicht mehr zu verändern, den Domain-Namen playmo-bibel.de nicht weiter zu verwenden und keine Fotos seiner biblischen Kunststofffiguren zu drucken. Damit beugt die Firma dem Angebot eines Verlages vor, der ein Playmo-Bibel-Buch herausbringen möchte.

Quelle: Sueddeutsche

via: Im Namen des Volkers

Übrigens, die Marke “PLAYMO” (Registernummer: 39921810) genießt in der Klasse 28 seit 1999 Schutz für Spielwaren.

EU vs. Markenpiraterie

Binnenmarkt: Kommission richtet Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie ein

Anlässlich der zweiten „Konferenz auf höchster Ebene über Nachahmungen und Produktpiraterie“ wird Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gemeinsam mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments am 2. April 2009 die Einrichtung der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie bekanntgeben. Die Beobachtungsstelle wird – im Wege einer verstärkten EU-weiten Zusammenarbeit – an vorderster Front gegen Produktfälschungen, illegales Herunterladen von Dateien und andere Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgehen. Auf der Konferenz dürfte ein breites Spektrum von Interessenträgern – Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Durchführungsstellen und Akteure der Zivilgesellschaft – vertreten sein.
Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy: „Im vergangenen Jahr sind wir zusammengekommen, um darüber zu diskutieren, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktfälschungen erforderlich sind. In diesem Jahr können wir bereits konkrete Lösungen präsentieren. Ich bin zuversichtlich, dass uns die Beobachtungsstelle – sowie andere von uns eingeleitete Initiativen – eine große Hilfe im verstärkten Kampf gegen den Diebstahl geistigen Eigentums sein werden.“

Mit der Errichtung der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie wird der dringenden Notwendigkeit Rechnung getragen, für eine konsequentere und gezieltere Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu sorgen. Die Beobachtungsstelle soll zu einer Plattform für die Sammlung von Daten, die Schärfung des Bewusstseins und die Förderung des Dialogs werden und außerdem den Gedankenaustausch und den Austausch von bewährten Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zwischen Unternehmen und nationalen Behörden unterstützen.

Die Konferenz wird im „Concert Noble“, Rue d’Arlon 82, Brüssel, stattfinden und um 8.30 Uhr beginnen.

Konferenzprogramm und weitere Informationen über die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie: http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement

Quelle: Pressemitteilung

via: Titelschutzanzeiger

Produktpiraten in den Knast

Zweieinhalb Jahre. Als der Angeklagte das Urteil hörte, nickte er nur kurz. Wieder ins Gefängnis. Diesmal aber immerhin in Deutschland und nicht in Ecuador. Dort hatte Andreas P.* über vier Jahre lang eingesessen. Rauschgift. Zurück in Deutschland wurde er Unternehmer und verkaufte Fußballtrikots. Weit unter Marktwert, die Hemden waren gefälscht. Er wurde gefasst, an der Grenze zwischen Thailand und Malaysia. Weit weg vom Amtsgericht Böblingen, wo er sein Urteil entgegennahm.

Quelle: WELT