EU vs. Markenpiraterie

Binnenmarkt: Kommission richtet Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie ein

Anlässlich der zweiten „Konferenz auf höchster Ebene über Nachahmungen und Produktpiraterie“ wird Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, gemeinsam mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments am 2. April 2009 die Einrichtung der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie bekanntgeben. Die Beobachtungsstelle wird – im Wege einer verstärkten EU-weiten Zusammenarbeit – an vorderster Front gegen Produktfälschungen, illegales Herunterladen von Dateien und andere Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums vorgehen. Auf der Konferenz dürfte ein breites Spektrum von Interessenträgern – Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Durchführungsstellen und Akteure der Zivilgesellschaft – vertreten sein.
Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy: „Im vergangenen Jahr sind wir zusammengekommen, um darüber zu diskutieren, welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Produktfälschungen erforderlich sind. In diesem Jahr können wir bereits konkrete Lösungen präsentieren. Ich bin zuversichtlich, dass uns die Beobachtungsstelle – sowie andere von uns eingeleitete Initiativen – eine große Hilfe im verstärkten Kampf gegen den Diebstahl geistigen Eigentums sein werden.“

Mit der Errichtung der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie wird der dringenden Notwendigkeit Rechnung getragen, für eine konsequentere und gezieltere Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu sorgen. Die Beobachtungsstelle soll zu einer Plattform für die Sammlung von Daten, die Schärfung des Bewusstseins und die Förderung des Dialogs werden und außerdem den Gedankenaustausch und den Austausch von bewährten Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zwischen Unternehmen und nationalen Behörden unterstützen.

Die Konferenz wird im „Concert Noble“, Rue d’Arlon 82, Brüssel, stattfinden und um 8.30 Uhr beginnen.

Konferenzprogramm und weitere Informationen über die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie: http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement

Quelle: Pressemitteilung

via: Titelschutzanzeiger

Produktpiraten in den Knast

Zweieinhalb Jahre. Als der Angeklagte das Urteil hörte, nickte er nur kurz. Wieder ins Gefängnis. Diesmal aber immerhin in Deutschland und nicht in Ecuador. Dort hatte Andreas P.* über vier Jahre lang eingesessen. Rauschgift. Zurück in Deutschland wurde er Unternehmer und verkaufte Fußballtrikots. Weit unter Marktwert, die Hemden waren gefälscht. Er wurde gefasst, an der Grenze zwischen Thailand und Malaysia. Weit weg vom Amtsgericht Böblingen, wo er sein Urteil entgegennahm.

Quelle: WELT

Markenrechtliche Irrtümer: Markenbenutzung

Informationen zur Benutzung einer Marke, zur Benutzungsschonfrist und der Löschungsreife liefert RA Prehn im Rahmen der Reihe “markenrechtlichen Irrtümer”.

Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass die Marke nach Eintragung ins Markenregister für 10 Jahre geschützt ist. Und zwar unabhängig davon, was der Markeninhaber mit seinem Markenrecht anstellt. Diese Auffassung ist jedoch falsch.

Eine Marke muss auch benutzt werden. Eine Legaldefinition für “Benutzung” hat der Gesetzgeber unterlassen. Vielmehr wurde dies der Rechtssprechung überlassen. Als Faustformel kann man festhalten, dass unter eine ernsthafte Benutzung nur Handlungen fallen, die nach Art, Umfang und Dauer einer ernsthaften wirtschaftlichen Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren entsprechen. Nur durch eine solche tatsächliche Benutzungshandlung kann die Herkunftsfunktion der Marke ausgeübt werden.