EuG: ! ist keine Marke

Ein Ausrufezeichen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Das hat das Europäische Gericht erster Instanz mit Urteil vom 30.09.2009 entschieden. Es wies damit eine Klage der Firma JOOP! ab. Das Unternehmen hatte am 07.09.2006 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zwei entsprechende Gemeinschaftsmarken angemeldet. Das HABM hatte den Schutz der Marken wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt (Az.: T-75/08 und T-191/08).
Verbraucher kann nicht auf Herkunft der Ware schließen

Auch nach Auffassung des Gerichts können die angemeldeten Marken nicht als geeignet angesehen werden, die Herkunft der mit ihnen gekennzeichneten Waren wie Schmuck, Bekleidung und Accessoires zu identifizieren. Der Verbraucher nehme ein simples Ausrufezeichen, das keine besondere Schriftgestaltung aufweise und sich vom Standardschriftbild nicht unterscheide, als bloße Anpreisung oder Blickfang wahr.

Quelle: Beck.de

Basis der Entscheidung waren die Markenanmeldungen

5332184

und

5332176

Die am selben Tag und mit identischem Klassenverzeichnis angemeldeten Marken

5329909

5332192

und

5332218

wurden allerdings eingetragen.

Quelle: HABM

Industriebesprechung beim DPMA

Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt
Pressemitteilung vom 29.09.2009

München. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftskreisen, Fachverbänden sowie Patent- und Rechtsanwaltschaft folgten der Einladung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zur jährlichen Industriebesprechung. Am 29. September 2009 stellte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, die aktuellen Entwicklungen bei Anmeldungen von Patenten, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern vor und berichtete über Projekte der internationalen Zusammenarbeit des DPMA mit anderen Patent- und Markenbehörden. Die Zwischenbilanz der Präsidentin zur Entwicklung des Amts im Hinblick auf die strategischen Ziele und die Anmeldezahlen im Jahr 2009 fiel positiv aus. Zwar sind Rückgänge bei den Anmeldezahlen zu verzeichnen, die Zahlen bewegen sich aber trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise weiterhin auf hohem Niveau.

Weitere Vertreter des DPMA gaben einen Überblick über die Online-Angebote des Amts und informierten über die Situation im Patent- und Markenbereich.

Dr. Stefan Walz (Bundesministerium der Justiz) erläuterte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen im gewerblichen Rechtsschutz.

In der anschließenden Diskussionsrunde formulierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Fragen und Anregungen, insbesondere zum aktuellen Patentrechtsmodernisierungsgesetz, zum Verhalten der Anmelder und Inhaber von gewerblichen Schutzrechten in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise, zu den Möglichkeiten der elektronischen Anmeldung und zum internationalen gewerblichen Rechtsschutz.

Quelle: DPMA

Präsentation von Barbara Preißner, Hauptabteilung Marken und Muster

Minus 10%

Das DPMA hat im ersten Halbjahr 2009 bei den Markenanmeldungen einen Rückgang von 10,1% zu verzeichnen. Während im Vorjahrszeitraum noch 41.633 Markenanmeldungen eingingen wurden in den ersten sechs Monaten 2009 lediglich 37.411 Markenanmeldungen eingereicht.

Quelle: DPMA

Die Hochrechnung des Amtes für das gesamte Jahr 2009 liegt bei 67.300 Markenanmeldungen.

BPatG: WEST vs. WELT

Ein fröhliches Hin und Her liefert das Widerspruchsverfahren gegen die Schutzbewilligung für die IR-Marke WELT (Registernummer: 730 038) auf Grund der eingetragenen Marke WEST (Registernummer: 1 152 164).

1. Akt
Die Markenstelle hat den Widerspruch sowie die Erinnerung der Widersprechenden zurückgewiesen, weil zwischen der ihrer Ansicht nach durchschnittlich kennzeicnungskräftigen Widerspruchsmarke und der angegriffenen Marke trotz teilweiser Identität der Waren nicht die Gefahr von Verwechslungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG bestehe.

2. Akt
Auf die hiergegen erhobene Beschwerde der Widersprechenden hat der Senat mit Beschluss vom 25. Januar 2006 die angefochtenen Beschlüsse der Markenstelle aufgehoben und der angegriffenen Marke wegen des Widerspruchs den Schutz in der Bundesrepublik Deutschland verweigert.

3. Akt
Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs den Senatsbeschluss mit Beschluss vom 1. März 2007 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Entscheidung des Bundespatentgerichts auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs der Markeninhaberin beruhe (Art. 103 Abs. 1 GG).

4. Akt
Die zulässige Beschwerde der Widersprechenden ist unbegründet. Zwischen den beiderseitigen Marken besteht nach der Überzeugung des Senats in seiner jetzigen, gegenüber der Beschlussfassung vom 25. Januar 2006 geänderten Besetzung keine Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG.

Quelle: Bundespatentgericht

Zurückgenommene Markenanmeldungen

Aus der Rubrik “Fragen an die Auskunftsstelle” des DPMA Newsletters.

Meine Markenanmeldung wurde zurückgenommen, ist aber noch im Bestand von DPMAregister enthalten!
Können die Informationen dort komplett entfernt werden?
Ist es möglich, die Anmelder- und die Zustelladresse aus Gründen des Datenschutzes jeweils gekürzt anzugeben?

Nein! Beides ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Nach § 33 Abs. 3 MarkenG und § 65 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 2 MarkenG i.V.m. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 MarkenV ist eine Markenanmeldung, deren Anmeldetag feststeht, zu veröffentlichen. Dabei sind unter anderem der Name und Wohnsitz des Anmelders sowie die Anschrift des Zustellempfängers zu nennen. Wird die Markenanmeldung nicht in das Register eingetragen, z.B. weil sie zurückgenommen oder zurückgewiesen wurde, so ist die Veröffentlichung um entsprechende Informationen zu ergänzen.

Quelle: DPMA

HABM: Alicante News

Der aktuelle Newsletter September 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.

Irland steht im diesmal im Fokus des Länderüberblicks.

Die aktivsten Markenanmelder aus Irland sind:

KINGSPAN HOLDINGS (IRL) LIMITED
PUNCH INDUSTRIES, UNLIMITED COMPANY
R & A BAILEY & CO
KERRY GROUP SERVICES INTERNATIONAL LIMITED
SMITHKLINE BEECHAM (CORK) LIMITED
KINGSPAN GROUP PLC
JOHN PLAYER & SONS LIMITED
DIAGEO IRELAND
BOSE GP
IRISH DISTILLERS LIMITED