WIPO: Gebührenänderung Oman

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über die geänderte Gebührenstruktur bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung des Oman im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.

Gebühren in Schweizer Franken:

Anmeldung
Für jede Nizzaklasse: 417.- CHF

Verlängerung
Für jede jede Nizzaklasse: 215.- CHF

Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 22. März 2010 in Kraft treten.

Quelle: WIPO

Verbraucherzentrale

„Das Wort ‚Verbraucherzentrale‘ genießt endlich Markenschutz“, informiert Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Damit ist es für Verbraucherzentralen und deren Dachverband, dem Verbraucherzentrale Bundesverband mit Sitz in Berlin, endlich möglich, sich wirkungsvoll vor Trittbrettfahrern zu schützen.

Quelle: Leipziger Internet Zeitung

Europäische Gemeinschaftsmarke
Registernummer: 7530777
Verbraucherzentrale
Nizzaklassen: 16, 35, 41, 45
Anmeldedatum: 16.01.2009
Inhaber: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Europäische Gemeinschaftsmarke
Registernummer: 6616734

Nizzaklassen: 16, 35, 41, 45
Anmeldedatum: 09.01.2008
Inhaber: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Quelle: HABM

Spezialist ./. Fachanwalt

Dann ist der Spezialist also mindestens genauso, wenn nicht sogar besser qualifiziert als der Fachanwalt?
Warum machen dann immer noch Anwälte Fachanwaltslehrgänge?

Und warum gibt es dann immer wieder Streit um den nicht existenten “Fachanwalt für Markenrecht“? Der “Spezialist für Markenrecht” ist doch viel cooler – schwerer angreifbar, klingt besser und verursacht auch keine Lehrgangskosten.