Der „Schleich“-Streit im Netz oder Gefahr durch Social-Media-Mobs
Gebührenvergleich Deutschland – Japan
Defensive Registrierungen von Markeninhabern unter neuen TLDs
Bender zu den neuen Entwicklungen im europäischen Markenrecht
markenrechtliches Sammelsurium
Finish bedeutet das Ende für Calgonit!

Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über die geänderte Gebührenstruktur bezüglich der individuellen Gebühren bei Beanspruchung des Oman im Rahmen einer Internationalen Markenregistrierung.
Gebühren in Schweizer Franken:
Anmeldung
Für jede Nizzaklasse: 417.- CHF
Verlängerung
Für jede jede Nizzaklasse: 215.- CHF
Die Gebührenänderung wird mit Wirkung vom 22. März 2010 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
„Das Wort ‚Verbraucherzentrale‘ genießt endlich Markenschutz“, informiert Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Damit ist es für Verbraucherzentralen und deren Dachverband, dem Verbraucherzentrale Bundesverband mit Sitz in Berlin, endlich möglich, sich wirkungsvoll vor Trittbrettfahrern zu schützen.
Quelle: Leipziger Internet Zeitung
Europäische Gemeinschaftsmarke
Registernummer: 7530777
Verbraucherzentrale
Nizzaklassen: 16, 35, 41, 45
Anmeldedatum: 16.01.2009
Inhaber: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Europäische Gemeinschaftsmarke
Registernummer: 6616734

Nizzaklassen: 16, 35, 41, 45
Anmeldedatum: 09.01.2008
Inhaber: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Quelle: HABM
Drei zu zwei besiegt Diego den Jogi – jedenfalls im Markenregister nach den Ermittlungen des Markenserviceblogs.
Wenn nachher wirklich fünf Tore fallen, bin ich jedenfalls zufrieden!
Dann ist der Spezialist also mindestens genauso, wenn nicht sogar besser qualifiziert als der Fachanwalt?
Warum machen dann immer noch Anwälte Fachanwaltslehrgänge?
Und warum gibt es dann immer wieder Streit um den nicht existenten “Fachanwalt für Markenrecht“? Der “Spezialist für Markenrecht” ist doch viel cooler – schwerer angreifbar, klingt besser und verursacht auch keine Lehrgangskosten.