Beer Babes – 30 Models im Minikleid

Die Fifa hat am Montag während des Spiels zwischen Holland und Dänemark eine Gruppe von gut dreißig Frauen des Stadions verwiesen. Der Vorwurf: Sie hätten gegen die Sponsorenrichtlinien verstoßen. Dabei trugen sie lediglich orange-farbene “Uniformen” (siehe Bild oder Video). So wollten sie sich als Holland-Fans ausgeben, in Wahrheit waren sie von der holländischen Brauerei Bavaria “gecastet”.

Obwohl sie kein Logo des Unternehmens trugen oder präsentierten, wurden die “Beer Babes” von der Polizei wegen Trittbrett-Marketings (“Ambush”) abgeführt und verhört.
[…] Dazu ein Gespräch mit Stefan Hampel, einem Experten für Marketing an der Universität Bayreuth.

Quelle: Zeit

DPMA: Symposium zum chinesischen Markenrecht

Expertinnen und Experten der Staatlichen Behörde für Industrie und Handel (SAIC), des chinesischen Markenamtes (CTMO) und ein chinesischer Patentanwalt referieren heute über den Schutz von Marken in der Volksrepublik China und über die verwaltungsrechtliche Durchsetzung der Markenrechte. Mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft sowie Rechts- und Patentanwaltschaft nehmen an der Veranstaltung teil.

“Der chinesische Wirtschaftsraum hat in den vergangenen Jahren einen rasanten wirtschaftlichen Aufschwung erlebt. Das chinesische Markenamt (CTMO) gehört mittlerweile zu den größten Markenämtern der Welt; allein im Jahre 2009 gingen dort rund 800.000 Markenanmeldungen ein. Für Unternehmen aus Deutschland, die in China agieren, ist es unverzichtbar, sich mit dem chinesischen Markenrecht zu beschäftigen” erläutert Frau Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. “Wir unterstützen diesen Erfahrungsaustausch mit unseren chinesischen Partnern über den Schutz von Marken in China durch das heutige Symposium.”

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

Aperol – Campari kündigt Maßnahmen gegen Trittbrettfahrer an

Der Erfolg von Aperol setzt sich in 2010 unvermindert fort. Auch in den ersten vier Monaten dieses Jahres zeigt sich für den beliebten Aperitif erneut ein Absatzwachstum von über 190% (Quelle: Nielsen LEH/DM).

[…] Eine Vielzahl an Anbietern versucht in den letzten Monaten, den Drink nachzuahmen, und bietet fertige Mischungen an. Gegen diese Belebung des Wettbewerbs ist nichts einzuwenden, solange im Rahmen der Präsentation dieser Produkte nicht fälschlicherweise der Original Aperol als Produktbestandteil deklariert oder zur Erklärung des Produktes verwendet wird. Einen Fertigmix mit Aperol gibt es nicht, und andere Produkte dürfen auf Preisschildern und Sonderflächen am P.O.S auch nicht als solcher bezeichnet werden.

Campari Deutschland ist es ein wichtiges Anliegen den Verbrauchern die Originalität des Traditionsproduktes zu garantieren und sie vor falschen Werbeaussagen zu schützen. Werden die Markenrechte in beschriebener Weise verletzt und Verbraucher getäuscht, wird Campari Deutschland dagegen vorgehen und juristische Schritte einleiten. Denn nur wo Aperol drin ist, darf auch Aperol drauf stehen!

Quelle: Pressemitteilung (mer / Campari Deutschland GmbH)

Im Markenregister finden sich die nachfolgenden Registrierungen der DAVIDE CAMPARI – MILANO S.P.A..


EU-Marke 4419727
Nizzaklassen: 32, 33, 43

APEROL SPRITZ
EU-Marke: 8416679
Nizzaklassen: 32, 33, 43


EU-Marke 8420119
Nizzaklassen: 32, 33, 43

APEROL
IR-Marke 332922
Schutz in: AL, AT, BA, BX, CH, CZ, DE, FR, HR, HU, LI, MC, ME, RS, SI, SK, SM
Eintragungsdatum: 28.03.1967

Quelle: HABM, WIPO