Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM meldet steigende Anmeldezahlen für das erste Halbjahr 2010.

Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM meldet steigende Anmeldezahlen für das erste Halbjahr 2010.

Quelle: HABM
Modestorch Heinar fühlt sich als Weltkriegsverliererbesieger: Im Nürnberger Modeverbrecherprozess empfahl der Richter der Gegenseite, dem Unternehmen Mediatex, seine Klage zurückzuziehen. Da dies bislang nicht erfolgte, muss das schriftliche Urteil abgewartet werden, das noch im August veröffentlicht werden soll. Die Abweisung der Klage ist nach dem heutigen Prozesstag allerdings zu erwarten. Heinar sprach gar von einem “inneren Reichsparteitag”
[…] Die wohl wichtigste Frage, die die Justiz heute aber zu klären hatte: Kann das Satireprojekt „Storch Heinar“ mit der Modemarke „Thor Steinar“ verwechselt werden? Nach Ansicht des Richters offenbar nein, denn er empfahl der Gegenseite die Klage zurückzuziehen. Thor Steinar verweigerte allerdings die bedingungslose Kapitulation. Denn auch nach einem Telefonat des Rechtsbeistandes des Unternehmens konnte man nicht zu diesem Schritt durchringen und die Klage zurückziehen. So wird es nun noch zu einer schriftlichen Urteilsverkündung kommen, die für den 11. August angekündigt.
Quelle: Endstation Rechts
Die Geldstellen des Deutschen Patent- und Markenamtes nehmen aus Sicherheitsgründen ab sofort keine 500-Euro-Scheine an. Bei Bareinzahlungen werden Geldscheine nur bis zu einer Höhe von jeweils maximal 200 Euro entgegengenommen.
Quelle: DPMA
Vor Gericht in Nürnberg prallen am Mittwoch zwei Welten aufeinander. Die Bekleidungsmarke Thor Steinar, im deutschnationalen Milieu hochgeschätzt, hat das Persiflage-Label Storch Heinar verklagt.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger
Die Patentierbarkeit von Pflanzenzüchtungen kommt auf den Prüfstand. Am Dienstag und Mittwoch verhandelt die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes in München über das „Brokkoli-Patent“.
Quelle: FAZ
Im Markenregister ist der Brokkoli unterrepäsentiert – es findet sich lediglich die folgende, orthografisch fragwürdige Eintragung.

Registernummer: 959807
Nizzaklasse: 29
Quelle: WIPO
“Ein Audi A5 für Arme?” tituliert die AutoBild etwas bösartig den Bericht über jüngst aufgetauchte Darstellungen eines Volkswagens.
Die Schwarz-Weiß-Bilder stammen aller Wahrscheinlichkeit nach aus einer Bilder-Lieferung, die für das Europäische Markenamt (genauer: dem Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern) bestimmt war.