3D-Marke – ewiger Designschutz

Die Ablehnung des Markenschutzes für den Lego-Stein nimmt die Financial Times Deutschland zum Anlass sich mit dem Thema dreidimensionale Marke zu beschäftigen.

Mit bunten Träumen kennen sie sich aus bei Lego. Als die Europäische Union (EU) 1994 ein neues Markenrecht einführte, schienen aus Träumen sogar Wirklichkeit zu werden. Seitdem können Unternehmen nicht nur Schriftzüge oder Bildzeichen als Marke schützen zu lassen, sondern auch ganze Produkte – als sogenannte dreidimensionale Marke. Und das unbegrenzt, auf immer und ewig.

BPatG: Farbverlauf eintragungsfähig

Der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts hat den Beschluss der Markenstelle für Klasse 16 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 3. Mai 2010 bezüglich der Markenanmeldung Aktenzeichen 30 2009 051 916.1

aufgehoben.

Mit Beschluss vom 3. Mai 2010 hat die Markenstelle für Klasse 16 die Anmeldung gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.
Sie hat zur Begründung ausgeführt, das angemeldete Bildzeichen, ein hochkant stehendes Rechteck mit einem vertikalen Farbverlauf von hell- nach dunkelblau, sei als ein rein ausschmückendes dekoratives Gestaltungselement für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen bzw. deren Aufmachung/Präsentation zu beurteilen.

Das Bundespatentgericht führt in seinem Beschluss aus:

Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 16 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 3. Mai 2010 wird aufgehoben.
Die nach § 66 Abs. 1 i. V. m. § 64 Abs. 6 MarkenG statthafte Beschwerde ist zulässig und begründet.

[…] Der Eintragung des angemeldeten Bildzeichens als Marke gemäß §§ 33 Abs. 2, 41 MarkenG stehen keine absoluten Schutzhindernisse entgegen.

1. Das angemeldete Bildzeichen ist markenfähig im Sinne von § 3 Abs. 1 MarkenG, weil es abstrakt geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

2. Es kann auch nicht festgestellt werden, dass dem vorliegenden Piktogramm das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt.

Quelle: Bundespatentgericht

Dr. Oetker trennt sich von der Marke Onken

Emmi kauft vom deutschen Lebensmittelunternehmen Dr. Oetker die Joghurt-Marke Onken. Zum Kaufpreis macht Emmi keine Angaben. Onken Joghurts erzielen einen Umsatz von rund 75 Millionen Franken und werden vor allem in Grossbritannien und Deutschland verkauft. Beides seien Schlüsselmärkte von Emmi, schreibt der Milchverarbeiter in der Mitteilung vom Donnerstag.

Quelle: Basler Zeitung

Im Markenregister datiert die älteste Onken Marke von 1973.


Registernummer: 930779

Das Logo in der Version von 1991:

Registernummer: 2002119

Logo 1993

Registernummer: 2034269

Aktuelles Logo – Markenanmeldung 2006

Registernummer: 30664760

Quelle: DPMA

Markenstreit um Siegfried

Unter der Registernummer 302008010151 wurde der „Siegfried von Xanten“ bereits 2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Markeninhaber ist der Xantener Hans-Arno Kloep. Für seine Marke hat das Ex-CDU-Ratsmitglied 2000 Euro bezahlt. Kloep pocht nun auf das Verwertungsrecht und will dem Nibelungen(h)ort-Museum die Siegfried-Nutzung verbieten.

Quelle: DERWESTEN


Registernummer: 302008010151
Nizzaklassen: 32, 33, 43
Anmeldedatum: 15.02.2008

Quelle: DPMA