Alicante News

Das Markenserviceblog wirft einen Blick in die aktuelle Ausgabe der Alicante News.

Aus Schweden wurden bisher 18.145 Gemeinschaftsmarken-Anmeldungen getätigt. Im Jahr 2009 waren es 1.859, im Jahr 2010 wurden bisher 1.787 Gemeinschaftsmarken angemeldet.

Insgesamt entfielen 66% auf Wortmarkenanmeldungen und 34% auf Bildmarkenanmeldungen. Am häufigsten wurden Waren der Klasse 9 angemeldet, gefolgt von Dienstleistungen der Klassen 42 und 35.

Die meisten Anmeldungen stammen vom Pharmakonzern AstraZeneca (557), gefolgt von Sony Ericsson Mobile Communications (206), dem Pharmaunternehmen GE Healthcare Bio-Sciences (133), dem Haushaltswarenhersteller Electrolux (127) und dem Spirituosenhersteller V&S Vin & Sprit (113).

Veranstaltungshinweis

Gemeinsam mit dem Markenverband veranstaltet MARQUES (die europäische Organisation der Markenrechtsinhaber) ein Expertengespräch mit Richtern der deutschen Markengerichte zum Thema

„Die Gemeinschaftsmarke in der deutschen Praxis“.

Diese Veranstaltung steht in einer Reihe von Konferenzen zur Förderung des Austauschs zwischen Markeninhabern und Richtern der Gemeinschaftsmarkengerichte in verschiedenen Mitgliedsstaaten. Bei der Veranstaltung werden deutsche Richter Vorträge halten über die wichtigsten Fragen des Gemeinschaftsmarkenrechts wie etwa Unterscheidungskraft, Verwechslungsgefahr und gedankliche Verbindung, Benutzung, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und vieles mehr.

Wir möchten Sie sehr herzlich zu dieser interessanten Veranstaltung einladen. Die Veranstaltung findet am 3. Dezember beim Deutschen Patent- und Markenamt in München statt. Der Teilnahmebeitrag beträgt € 300,00 zzgl. MwSt. Das Programm finden Sie in der Anlage zu diesem Rundschreiben zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme. Bitte melden Sie sich unter dem folgenden Link an:

http://www.marques.org/Conferences/20101203/de-Default.asp

Quelle: Markenverband

BPatG: Unterschriftsmangel II

33 W (pat) 14/10

Leitsätze:

Unterschriftsmangel II

Zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers oder – ersatzweise – der Abdruck seines Namens zusammen mit einem Abdruck des Dienstsiegels des Deutschen Patent- und Markenamts auf dem Original.

Fehlt es daran, so ist der Beschluss mangels gesetzlich vorgeschriebener Form unwirksam, was vom Bundespatentgericht festzustellen ist. Eine Nachholung der Unterschrift oder der Anbringung des Dienstsiegels im Beschwerdeverfahren ist bei einem im schriftlichen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erlassenen Beschluss nicht möglich (Weiterentwicklung von BPatGE 41, 44 f.).

Quelle: Bundespatentgericht

DPMA Newsletter

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die aktuelle Ausgabe des Newsletters für die Nutzer der Informationsdienste des DPMA veröffentlicht.

Ausgabe November 2010

+++ Weihnachtsgruß +++
+++ 20 Jahre Einheit im Gewerblichen Rechtsschutz – “Eine gelungene Integration” +++
+++ Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt am 24. November 2011 +++
+++ “Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte gegen Produktpiraterie” – Konferenz am 14. Oktober 2010 in Nürnberg +++
+++ SIGNO-Herbsttagung 2010 im Deutschen Patent- und Markenamt +++
+++ Internationale Patentklassifikation (IPC) +++
— IPC-Revision zum 01.01.2011 —
— Ein Film sagt mehr als 1000 Worte – Internetvideo erleichtert Einstieg in die IPC-Recherche —
+++ Elektronische Dienste +++
— DPMAkurier: Umstellung der Überwachungen für Patente und Gebrauchsmuster —
+++ Fragen an die Auskunftsstelle +++
— Bildmarke in Schwarz-Weiß —
+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
— DPMAregister-Marken: Recherche nach Waren-/Dienstleistungsbegriffen —
+++ Termine +++

Quelle: DPMA