Der Markeninhaber

Mit den gängigsten Regelungen zum Inhaber einer Marke setzt sich das Markenserviceblog auseinander.

Im Grunde gibt es bei der Inhaberschaft einer Marke kaum Beschränkungen. Inhaber einer Marke kann auch die Privatperson sein. Die Führung eines Geschäftsbetriebs ist keine Voraussetzung.

Als juristische Personen kommen u.a. in Frage die GmbH, die AG oder der rechtsfähige Verein. Personengesellschaften sind die OHG und die KG.

Auch die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können Inhaberin einer Marke sein. Meldet eine GbR eine Marke an, so sind bei der Anmeldung allerdings Angaben zum Namen und zur Anschrift mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters zu machen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass mehrere Personen Inhaber einer Marke sind. Dies können wiederum mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften sein.

Auch die Mischung ist möglich. Inhaber einer Marke können Herr X, die Y GmbH sowie die Z KG sein. Melden mehrere Personen eine Marke an, so sind bei der Anmeldung alle Namen und Anschriften sowie ein gemeinsamer Vertreter oder Zustellungsberechtigter anzugeben.

12 Freundinnen – Freundin und 11 Freundinnen haben sich vertragen

Im Markenstreit um die Bezeichnung 11 Freundinnen haben sich der Burda-Verlag und Gruner+Jahr rechtzeitig zum Beginn der Fußballweltmeisterschaft der Frauen vertragen.

Es habe nun ein ‘freundliches Agreement’ gegeben, so die Anwälte. Die 11Freundinnen würden wie gewohnt weiter erscheinen. Worin die Einigung bestand, und ob G+J auf seine Markenrechte verzichtet, wollte man aber nicht bekannt geben.

Quelle: Süddeutsche

Apple – diesmal Ärger um “iCloud”

Kaum hat Apple einen neuen Service oder Markennamen angekündigt, melden sich die ersten Inhaber älterer Rechte. So auch diesmal im Fall von iCloud.

iCloud Communications klagt gegen Apple. Der in Phoenix (Arizona) ansässige Anbieter von VoIP-Diensten behauptet, dass der von Apple für seinen Onlinespeicher gewählte Name “iCloud” seine Markenrechte verletzt und Verbraucher in die Irre führt.

Quelle: ZDNet

Die ältesten Markenrechte an dem Kennzeichen hält jedoch nicht die iCloud Communications, sondern die schwedische Firma Xcerion AB, aus Linköping. Sowohl in den USA weist die Marke “ICLOUD” (Registernummer 3744821) mit dem 29. Mai 2008, als auch europaweit über die Internationale Registrierung (Registernummer 970388) mit dem 14. August 2008 für die Klassen 09 und 42 die älteste Priorität auf.

In der Vergangenheit hat Apple solche Probleme regelmäßig durch Markenkäufe gelöst.

Sonntagslinks

Apple Store Hamburg Jungfernstieg: Opfer von Nerd-Vandalismus geworden

Die „French Open“ aus markenrechtlicher Sicht

Google Sued for Trademark Infringement Over Chromebook

Verwirrung um zwei “Luzerner” Biere

(Markenrecht) BPatG vom 17.5.2011: Werbeslogan „Wir kämpfen für Ihr gutes Recht“ als Marke eingeschränkt eintragungsfähig (33 W (pat) 144/09)

Apple Gets Slapped With An iCloud Trademark Infringement Lawsuit

.GmbH – Domains für GmbHs

Der ICANN-Prozess der Einführung neuer Top Level Domains schreitet fort. Voraussichtlich im 3. oder 4.Quartal 2012 beginnen die Registrierungen unter den neuen Top Level Domains.

ICANN-Registrar Secura bietet allen GmbHs in Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein an, bereits jetzt ihre Namen und Begriffe unter der gmbh-domain zu sichern.

Das Prinzip dabei ist: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst (Windhund-Prinzip). Allerdings hat ICANN auch einen Markenschutz vorgesehen, der Markeninhaber ermöglicht, vor der eigentlichen allgemeinen Registrierungsperiode ihre Marken in den neuen Domains zu registrieren.

Quelle: Pressemitteilung

Und auch die passende Marke existiert schon.

.GMBH
Europäische Gemeinschaftsmarke
Markennummer: EM08416778
Nizzaklassen: 35, 38, 42, 45

Quelle: DPMA