Personennamen als Marke

Auch Namen von Personen – egal ob echt oder fiktiv, bekannt oder unbekannt, lebend oder verstorben – sind dem Markenschutz zugänglich. Ob ein Personenname als Marke eingetragen wird, richtet sich nach denselben Kriterien wie bei allen anderen Zeichen, nämlich maßgeblich danach, ob dem Namen Unterscheidungskraft zukommt.

Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die von der Markenanmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 8 Rn 41).

Für die Eintragungsfähigkeit kommt es darauf an, ob der Verkehr in dem Namen einen Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht.

Quelle: Markenserviceblog

Da fallen uns doch auch gleich ein paar knackige Beispiele ein: Fielmann, Dr. Oetker, Rossmann, Schlecker usw.

Vorsicht ist im Übrigen geboten bei der Anmeldung eines Namens einer bekannten Persönlichkeit im Hinblick auf die Bösgläubigkeit der Anmeldung. Sofern ein Nichtberechtigter den Namen einer lebenden oder toten Persönlichkeit anmeldet, kann dies mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Namensträgers kollidieren.

Bei den verstorbenen Prominenten ist das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht allerdings nicht von unendlicher Dauer. So finden sich diverse Marken mit dem Namen längst verstorbener Prominenter im Markenregister. Beispielhaft seien hier genannt:

Ringelnatz (30131497)
Kennedy (39511216)
KOPERNIKUS (2084473)
Johann Wolfgang von GOETHE (1097376)
Goethe (1183158)
Al Capone (30716352)
MAO (30739613)

SABMiller übernimmt Foster’s

Die Wiener Zeitung meldet die Übernahme des australischen Braukonzerns Foster’s.

Der australische Brauereikonzern Foster’s hat ein verbessertes Übernahmeangebot des britisch-amerikanischen Bier-Riesen SABMiller im Wert von 9,9 Milliarden Australischen Dollar (7,4 Milliarden Euro) akzeptiert. Die Übernahme könne bis Ende 2011 abgeschlossen sein, teilte SABMiller am Mittwoch mit.

[…] Fosters’ Markenrechte sind zudem kompliziert verteilt: In Europa gehört die Marke Foster’s zur Brau Union-Mutter Heineken, der Nummer 3 des Weltmarkts, in den USA zu SABMiller.

Die älteste “Foster’s” Marke im deutschen Markenregister stammen von 1981.


Registernummer: 1025078
Als Markeninhaberin wird die schottische S&NF Limited mit Sitz in Edinburgh geführt. Diese Gesellschaft ist auch Markeninhaberin in der der Europäischen Gemeinschaftsmarken und der Internationalen Registrierungen auf Basis des Madrider Markensystems.
Schutz in Deutschland beansprucht beispielsweise die Internationale Registrierung Nummer 830677A

Quelle: DPMA, WIPO

EuG: Kein Markenschutz für Sowjet-Wappen

In der Rechtssache T?232/10 wies das Europäische Gericht die Klage der Markenanmelderin gegen eine Entscheidung der Beschwerdekammer des HABM zum Markenschutz der Bildmarke


Markennummer 5585898

zurück und bestätigte den Verstoss der Marke gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten.

Die Beschwerdekammer hatte zur Markenanmeldung ausgeführt:

Mit Entscheidung vom 5. März 2010 (im Folgenden: angefochtene Entscheidung) wies die Zweite Beschwerdekammer des HABM die Beschwerde zurück. Die Beschwerdekammer stellte vorab fest, dass die Marke aus einer exakten Darstellung des Wappens der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) bestehe. Gestützt auf Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis Ungarns, Lettlands und der Tschechischen Republik, befand die Beschwerdekammer, dass die mit der ehemaligen UdSSR verbundenen Symbole von einem wesentlichen Teil der betroffenen Verkehrskreise, nämlich dem allgemeinen Publikum in dem Teil der Europäischen Union, der sowjetischer Herrschaft unterstanden habe, als gegen die öffentliche Ordnung und gegen die guten Sitten verstoßend angesehen würden. Die Beschwerdekammer zog hieraus den Schluss, dass der angemeldeten Marke zumindest für das Gebiet Ungarns und Lettlands Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009 entgegenstehe. Aus Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 gehe jedoch hervor, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen sei, wenn festgestellt werde, dass es in einem einzigen Mitgliedstaat gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoße. Unter diesen Umständen gelangte die Beschwerdekammer zu dem Ergebnis, dass die Marke gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 von der Eintragung auszuschließen sei.

Markenanmeldungen – Indien und China boomen

Die World Intellectual Property Organization WIPO hat eine interessante Übersicht zum Thema Markenanmeldungen veröffentlicht.
Die Grafik zeigt für 2005 bis 2009 die jährliche Anzahl nationaler Markenanmeldungen plus entsprechender Internationaler Registrierungen mit Schutzerstreckung auf das entsprechende Land.

Quelle: WIPO

iPhone5 – plant Samsung den Angriff?

Da entwickelt sich offenbar ein echter Dauerbrenner – nach dem Aufschlag von Apple gegen das Samsung Galaxy Tab holt Samsung jetzt offenbar zum Return aus und nimmt das iPhone5 ins Visier- das ZDF berichtet über einen möglichen Angriff auf das iPhone5.

Der koreanische Elektronikriese Samsung will im Streit mit Apple um Patentrechte offenbar zu einem mächtigen Gegenschlag ausholen: Die Asiaten prüfen zurzeit gerichtliche Schritte, um den Verkauf des neuen iPhones zu verhindern, wie die Agentur Reuters aus Firmenkreisen erfuhr.