Markenanmeldung für Existenzgründer

Das Markenserviceblog hat den zweiten Teil seiner Reihe “Markenanmeldung für Existenzgründer” veröffentlicht.

In einer zweiten Folge unserer Serie “Aus der Praxis” möchten wir wieder unserem Existenzgründer das Wort erteilen. Denn wer kann angehenden Unternehmern besser aus dem Gestrüpp der Markenanmeldungspraxis berichten als einer aus den eigenen Reihen? Darum stellen wir auch heute wieder unseren Fachjargon zurück – zugunsten der Reflexionen eines Mandanten:

Markenanmeldung für Existenzgründer

Für Anwälte, besonders für Markenrechtsspezialisten ist eine einzelne Markenanmeldung keine große Sache – für viele ihrer Mandanten jedoch schon. Und wer kann besser von den kleinen Unwägbarkeiten des Alltags und dem Auf und Ab einer Markenanmeldung berichten als einer von ihnen? Darum geben wir heute einem Mandanten und Existenzgründer den Stift in die Hand:

“Das Thema Markenanmeldung wurde eher zufällig Teil meiner Planung zur Existenzgründung. Durch einen Bekannten erfuhr ich von dessen Wichtigkeit und dem Risiko, die Markenrechte Dritter zu verletzen beziehungsweise den eigens erdachten Namen an die Konkurrenz zu verlieren. Da ich dieses Risiko nicht eingehen wollte, entschied ich mich flugs zum Patent- und Markenamt zu eilen, um die Produktnamen sowie meinen Firmennamen als Marke eintragen zu lassen.

Quelle: Markenserviceblog