Class Scopes – deutsche Fassung Klasse 01 bis 05

Klasse 1
• Filtermaterialien aus chemischen und nicht chemischen Substanzen, soweit in dieser Klasse enthalten;
• chemische Erzeugnisse und Materialien für Filme, die Fotografie und den Druck;
• Kunststoffe im Rohzustand;
• Klebstoffe für gewerbliche Zwecke;
• chemische Erzeugnisse für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den Gartenbau;
• Detergentien für Herstellungsverfahren und für industrielle Zwecke;
• chemische Substanzen, chemische Materialien und chemische Präparate sowie natürliche Elemente;
• Salze für industrielle Zwecke;
• unverarbeitete und künstliche Harze;
• Stärke für Herstellungsverfahren und industrielle Zwecke;
• Kitte, Füllstoffe und Leime für industrielle Zwecke;
• Zusammensetzungen zur Verwendung in Nahrungsmitteln und Getränken.

Klasse 2
• Färbemittel, Farbstoffe, Pigmente und Tinten;
• Verdünnungs- und Verdickungsmittel für Anstrich- und Färbemittel sowie für Tinten;
• Anstrichmittel;
• Naturharze im Rohzustand;
• Zusatzstoffe in Verbindung mit vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 3
• Körperpflegemittel;
• Tierpflegemittel;
• ätherische Öle und aromatische Extrakte;
• Schleifmittel;
• Reinigungs- und Duftpräparate;
• Schneider- und Schusterwachs.

Klasse 4
• Brennstoffe und Leuchtmittel;
• elektrische Energie;
• Staubbindemittel;
• Schmiermittel sowie industrielle Fette, Wachse und Fluide;
• Zusatzstoffe in Verbindung mit vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Klasse 5
• Diätetische Präparate und Nahrungsergänzungsmittel;
• zahnmedizinische Präparate und Artikel;
• Hygienepräparate und –artikel;
• Schädlingsbekämpfungspräparate und –artikel;
• medizinische und veterinärmedizinische Präparate und Artikel.

Quelle: DPMA

Kennen Sie “Class Scopes”?

Maximaler Schutzumfang der Markenanmeldung bei geringem Schreibaufwand – die “Class Scopes

Lange Zeit herrschte in Europa Rechtsunsicherheit, ob die Verwendung einer der Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation Schutz für die gesamte Klasse verschafft; das HABM hatte diese Frage bejaht (Mitteilung 4/03 des Präsidenten des HABM vom 16. Juni 2003) während die Klassenüberschriften im DPMA nach ihrem Wortlaut ausgelegt wurden und nicht per Definition sämtliche Waren oder Dienstleistungen der betreffenden Klasse umfassten.

In dem Fall “IP Translator” (C-307/10) hat der EuGH entschieden, dass die Waren oder Dienstleistungen, für die Markenschutz beantragt wird, vom Anmelder so klar und eindeutig anzugeben sind, dass die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer allein auf dieser Grundlage den Umfang des Markenschutzes bestimmen können. Daraufhin hat das HABM seine Praxis zu den Klassenüberschriften der Nizzaer Klassifikation geändert (Mitteilung 2/12 des Präsidenten des HABM vom 20. Juni 2012).

Aufgrund ihrer Ausrichtung und Ausführlichkeit sind die Class Scopes ein Mittel, praktisch Schutz für eine komplette Klasse der Nizzaer Klassifikation zu erlangen, und zwar nicht mittels behördlicher Anordnung, sondern weil die Class Scopes aus Oberbegriffen bestehen, die nach ihrer begrifflichen Bedeutung alle Waren und Dienstleistungen umfassen, die ihnen in der jeweiligen Klasse untergeordnet sind. Bei der Erarbeitung der Taxonomy wurde eine entsprechend hohe Sorgfalt aufgewendet, damit die in ihnen vorgenommene Aufteilung die jeweilige Klasse tatsächlich ausschöpft.

Die Class Scopes in der deutschen Version können als pdf- Datei heruntergeladen werden. Sie finden sich auch in der Datenbank TMClass (tmdn.org) und werden sichtbar, wenn man in der Klassenstruktur der Taxonomy mit dem Mauszeiger über dem Titel einer Klasse verharrt.

Das DPMA wird die Verwendung der deutschen Fassung der Class Scopes, wie sie hier veröffentlicht sind, in Waren-/Dienstleistungsverzeichnissen akzeptieren. Der Anmelder hat also die Möglichkeit, ohne großen Schreibaufwand und natürlich auch ohne große intellektuelle Befassung mit der Klassifikation, einen maximalen Schutz für die jeweilige Klasse zu erlangen, bei Wahl aller Class Scopes für alle 45 Klassen also Schutz “praktisch” für sämtliche derzeit bekannten Waren und Dienstleistungen zu bewirken.

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass nach deutscher Rechtsprechung auch die Class Scopes durch ihren Wortlaut bestimmt werden. Sollten Waren oder Dienstleistungen existieren, die sich nicht unter die Oberbegriffe der Class Scopes subsumieren lassen, so besteht kein Schutz für diese Waren oder Dienstleistungen. Eine solche Lückenhaftigkeit der Class Scopes kann z.B. auch durch die deutsche Übersetzung entstanden sein, die mit der englischen Ausgangsfassung nicht völlig kongruent ist. Es wird hier also keine Garantie dafür übernommen, dass auch wirklich alle Waren oder Dienstleistungen der jeweiligen Klasse unter diese Oberbegriffe fallen. Angesichts mehrjähriger und sehr sorgfältiger Arbeit an der Taxonomy ist es aber jedenfalls ein extrem weitgehender Schutz, der bei Verwendung der Class Scopes erlangt werden kann.

Zu beachten ist, dass die Verwendung von Class Scopes in einem Waren-/Dienstleistungsverzeichnis eine “Momentaufnahme” darstellt. Sollten später neue Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt auftreten, die durch die Oberbegriffe nicht umfasst sind, besteht für diese kein Schutz. Auch spätere strukturelle Änderungen der Nizzaer Klassifikation können nicht integriert werden. Basis ist die jeweilige Ausgabe und Version der Nizzaer Klassifikation auf dem Stand des Zeitpunkts der Markenanmeldung.

In zwei Fällen sind die Class Scopes als “offene” Tatbestände ausgelegt: Das betrifft einmal die “Einzel- und Großhandelsdienstleistungen in Bezug auf…”, zum anderen “Installations-, Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Bezug auf…”. Ohne eine Angabe konkreter Produktbereiche wären diese Begriffe noch zu unbestimmt. Hier muss der Markenanmelder konkrete Waren oder auch Warenoberbegriffe bzw. Produktsektoren eintragen (bei Nutzung der eKDB wird er aufgefordert, Waren dieser Datenbank einzutragen). Ein Schutz für das gesamte Spektrum der Einzel-/Großhandelsdienstleistungen bzw. des Reparaturwesens be-steht in diesen Fällen in der Regel nicht.

Quelle: DPMA

WIPO: Trademarks 2012

Trademarks

The total number of classes specified in trademark applications (i.e., class counts) filed worldwide grew by 6% in 2012; this was lower than the growth rates recorded in 2010 (9%) and in 2011 (9.5%). In 2012, a total of 6.58 million classes were specified in applications, which comprised 4.84 million resident application class counts and 1.74 million non-resident class counts.[3]

The majority of the top 20 IP offices saw growth in class counts in 2012. Among the top 20 offices, the IP offices of two middle-income countries, namely Turkey (+24.1%) and China (+16.5%), reported the fastest growth. Mexico (+5.5%) and the Russian Federation (+7.9%) also exhibited strong growth in class counts for 2012. In contrast, the IP offices of European Union (EU) countries recorded fewer application class counts in 2012 than in 2011. For example, Italy reported an 8.3% decrease, while Germany and Spain reported decreases of 6.4% and 5.6%, respectively.

In 2012, residents of China filed, worldwide, applications with approximately 1.58 million class counts; this was significantly higher than the figures for the US (599,896), Germany (387,503) and France (384,665). In many countries, the majority of trademarks were filed by residents with their respective domestic IP offices. However, there were some notable exceptions; a high proportion of total filings originating in Austria (49.5%), Switzerland (76.9%) and the United States of America (45%) were filed abroad.

Quelle: WIPO