Das jüngst vorgestellte Logo für die Olympischen Spiele 2020 in Tokio ähnelt dem Logo des Theaters der belgischen Stadt Lüttich.
Auf Facebook kann man beide Logos im direkten Vergleich bewundern.
markenrechtliches Sammelsurium
Das jüngst vorgestellte Logo für die Olympischen Spiele 2020 in Tokio ähnelt dem Logo des Theaters der belgischen Stadt Lüttich.
Auf Facebook kann man beide Logos im direkten Vergleich bewundern.
Passend zum sommerlichen Wetter berichtet der Tagesspiegel über einen Markenstreit um Eis am Stiel.
Zur Veranschaulichung die dreidimensionalen Gemeinschaftsmarken der Nuna World GmbH:

Markennummer 9106915

Markennummer 10350593
Quelle: HABM
Haben Sie etwas erfunden und möchten ein Patent anmelden? Dann sollten Sie eins auf jeden Fall vorher noch erledigen: Recherchieren Sie, ob Ihre Erfindung auch wirklich so neu ist wie angenommen! Zahlreiche Datenbanken im Internet erleichtern die Suche.
Warum es trotzdem nicht ratsam ist, sich bei der Patentrecherche vollkommen auf sich selbst zu verlassen, besprechen wir heute.
Antworten auf die Frage “Bei der Patentrecherche: Anwalt oder selber machen?” gibt Legal-Patent, das Kanzleiblog der Patent- & Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuser & Partners.
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How to: Darauf müssen Sie bei der Anmeldung einer Marke achten
IPKat berichtet über die Birkin Bag von Hermès. Namensgeberin Jane Birkin hat das Modeunternehmen nach aktuellen Berichten über die “Produktion” von Krokodilleder zum Namenswechsel aufgefordert.
Allerdings verfügt HERMES INTERNATIONAL über weitreichende Markenrechte an den Kennzeichen “BIRKIN” (WIPO 686529) und “BIRKIN SHOULDER ” (WIPO 991455) in der Klasse 18.
Die Chancen auf Durchsetzung von Ansprüchen, gegen ein seit 1997 geduldetes Kennzeichen, dürften für Jane Birkin verschwindend gering sein.
Ein anschauliches Beispiel dafür, warum Prominente rechtzeitig über einen eigenen Markenschutz nachdenken sollten.
Nach der Elektronischen Schutzrechtsakte im Bereich Patente, Gebrauchsmuster, Topografien hat das Deutsche Patent- und Markenamt am 23. März 2015 auch für Marken und Geografische Herkunftsangaben die Elektronische Schutzrechtsakte – DPMAmarken (neu) – eingeführt. Für die Markenverfahren bedeutet dies, dass nicht mehr nur die Verfahren elektronisch bearbeitet werden, sondern auch sämtliche eingehende Post digitalisiert wird. Papierakten werden seither nicht mehr angelegt.
Langfristige Vorteile der vollelektronischen Bearbeitung im Markenbereich sind die
– zügigeren Bearbeitungs- und Benachrichtigungszeiten und
– komfortable Einsicht in die Akten eingetragener Marken über das Internet – voraussichtlich ab Ende 2016
In der Phase der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte können sich in einzelnen Bereichen jedoch noch Verzögerungen ergeben. Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise (Auszüge aus der Mitteilung Nr. 4/15 der Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts):
Quelle: DPMA