Die Logotrends 2015 in der logolounge.
via Design Tagebuch
markenrechtliches Sammelsurium
Google hat ein neues Logo, das heute auf der Startseite des Suchmaschinenkonzerns vorgestellt wird.
Infos zum Logo finden sich im Google Blog, Google Design, GoogleWatchBlog und Design Tagebuch.
Im Europäischen Markenregister finden sich die neuen Logovarianten allerdings noch nicht. Vermutlich aber nur eine Frage der Zeit bis die Marken im MarkenBlog ihren Auftritt haben.
Kürzlich hatte ich über die Ähnlichkeiten des Logos für die Olympischen Spiele 2020 in Tokio mit dem Logo des Theaters der belgischen Stadt Liege berichtet.
Über die neusten Entwicklungen und die Entscheidung des Olympiakomitees ein neues Logo auszuschreiben, berichtet das Design Tagebuch.
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Eine Niederlage, die ein Sieg ist
Schweizer wollen rasch mehr Swissness
Tag der offenen Tür der Bundesregierung 2015
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Swatch will sich “One More Thing” und “Tick Different” Markenrechte schnappen
Aktenzeichen: 24 W (pat) 540/12
Leitsatz:
Linien-/Balkendarstellung in gezacktem Muster
Bei der Beurteilung der Kennzeichnungskraft einer Widerspruchsmarke ist die jeweilige Benutzungslage zu berücksichtigen. Die Benutzungslage ist durch präsente, glaubhafte Mittel zu belegen, sofern sie im Einzelfall nicht amts- oder gerichtsbekannt ist (BGH GRUR 2006, 859, Tz. 33 – Malteserkreuz I). In diesen Fällen unterliegt die Benutzungslage dem Beibringungsgrundsatz, wie dies bei der Beurteilung der Benutzungslage im Falle der Einrede des § 43 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 MarkenG der Fall ist (vgl. BGH GRUR 2010, 859, Tz. 15 – Malteserkreuz III). Der
diesbezügliche Sachvortrag und die hierfür eingereichten Unterlagen des Widersprechenden müssen insoweit nicht nur eine Zuordnung zum jeweils maßgebenden Benutzungsgebiet ermöglichen, sondern auch zu konkreten Waren und Dienstleistungen, da sämtliche Feststellungen zur Bekanntheit einer Widerspruchsmarke in den beteiligten Verkehrskreisen im Hinblick auf konkrete Waren und Dienstleistungen zu treffen sind (BGH GRUR 2013, 833, Tz. 38 – Culinaria / Villa Culinaria).
Quelle: Bundespatentgericht