Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 24. Dezember 2015 bis einschließlich 1. Januar 2016

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist vom 24. Dezember 2015 bis einschließlich 1. Januar 2016 geschlossen.

An diesen Tagen sind Bareinzahlungen nicht möglich.

Die Recherchesäle bleiben geschlossen. Die Auskunftsstellen sind nicht besetzt.

Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass in diesem Zeitraum Geschäftssachen durch die Dokumentenannahmestelle nicht entgegengenommen werden können.

Die fristgerechte Annahme von Geschäftssachen (insbesondere Anmeldungen) ist aber durch die Nachtbriefkästen in den drei Dienststellen München, Jena und Berlin sichergestellt. Zudem können Schutzrechtsanmeldungen in den gesetzlich zugelassenen Fällen auch rechtswirksam bei den Patentinformationszentren eingereicht werden (vgl. Mitteilung des Präsidenten 04/06).

Die Sicherstellung der Dienste DPMAdirekt für elektronische Anmeldungen sowie DPMAregister kann in der Zeit vom 28. bis 30. Dezember 2015 aufgrund von Umbaumaßnahmen im Rechenzentrum des Deutschen Patent- und Markenamts leider nicht gewährleistet werden. In dieser Zeit kann es zu Beeinträchtigungen der elektronischen Anmeldung und der Recherchedienste kommen. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Quelle: DPMA

Kann man eine App patentieren lassen?

Antworten auf diese Frage gibt es aktuell bei Legal-Patent.com

Apps sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage für Entwickler aus? Kann man eine App in Deutschland und Europa patentieren lassen? Und wenn ja, mit welchen Kosten muss der Entwickler rechnen?
Apps, also Anwendungsprogramme für Smartphones und Tablets, sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Allein für die bekanntesten mobilen Betriebssysteme iOS und Android sind derzeit insgesamt über drei Millionen Apps verfügbar. Für nahezu jede Lebenslage existiert eine passende Applikation. Kein Wunder, dass die Entwickler neuer, kreativer Apps großes Interesse daran haben, ihre Innovation mit einer Patentanmeldung vor Nachahmern zu schützen. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage dazu aus? In diesem Beitrag befassen wir uns mit der „Patentierbarkeit“ von Apps in Deutschland und Europa.

Die Kosten der Produktpiraterie

Produktpiraterie verursacht jährlich weltweit einen Schaden in Höhe von 1,8 Billionen US-Dollar(1). Markeninhaber verlieren durch Fälschungen geschätzte 10 Prozent ihres Bruttoumsatzes(2). In Deutschland büßt die Wirtschaft durch Fälschungen zwischen 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr ein, 70.000 Jobs fallen dadurch weg(3): Das sind nur einige der über 200 Daten, die der Online-Markenschutz-Spezialist NetNames in seinem neuen Report “Counting the Cost of Counterfeiting” aus Dutzenden Untersuchungen aus aller Welt zusammengetragen hat. Vor ihrem Hintergrund beschreibt der Bericht die Kernfragen, mit denen Marken beim Thema Fälschungen konfrontiert sind, und gibt praktische Hinweise zu Gegenmaßnahmen.

Quelle Pressemitteilung NetNames GmBH

Zur Studie

ThyssenKrupp hat ein neues Logo

W&V berichtet über das neue Logo der ThyssenKrupp AG.

Im Markenregister des DPMA findet sich das neue Logo bereits seit Dezember 2014.


Aktenzeichen 3020140748134
Nizzaklasse 01, 04, 06, 07, 09, 11, 12, 17, 19, 20, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42
Anmeldedatum 22.12.2014


Aktenzeichen 3020140748142
Nizzaklasse 01, 04, 06, 07, 09, 11, 12, 17, 19, 20, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42
Anmeldedatum 22.12.2014

Offenbar hat man vor einem Jahr aber auch über Alternativen nachgedacht, denn mit gleicher Anmeldepriorität findet man auch folgende Marken:


Aktenzeichen 3020140748150


Quelle: DPMAAktenzeichen 3020140748169


Aktenzeichen 3020140748290

Quelle: DPMA

Diskutiert wird der neue Markenauftritt im Design Tagebuch.