Sechzger – in München weiß man was ein Sechzger ist

Aber genauso wie das DPMA sieht auch das Bundespatentgericht die Wortmarke “A ECHTER MÜNCHNER IS A SECHZGER” als nicht unterscheidungskräftig an. (AZ 29 W (pat) 538/22)

Möglich, dass der Wortmarke “ECHTE SECHZGER” (Aktenzeichen 3020212155320) des Turn- und Sportverein München von 1860 e.V., ein ähnliches Schicksal bevorsteht. Die Bearbeitung der Markenanmeldung läuft seit März 2021, ein deutliches Indiz für Beanstandungen seitens des DPMA.

Bereits wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen wurde die Wortmarke “sechzger.de” /Aktenzeichen 3020222220370)

Mehr Erfolg hatte die Wortmarkenanmeldung “Oamoi Sechzger – oiwei Sechzger !” (Registernummer 302020214588). Die Marke wurde eingetragen für Waren und Denstleistungen in den Klassen 16, 18, 21, 24, 25 und 34.

EUIPO: Meldet steigende Anmeldezahlen

Im Jahr 2024 gingen beim Amt 180 443 UM-Anmeldungen ein, was einem Zuwachs von 2,7 % gegenüber 2023 entspricht. Diese Gesamtzahl umfasst 152 085 direkte Anmeldungen
und 28 358 internationale Registrierungen (IR) über das Madrider System der WIPO, die etwa 16 % aller bisherigen IR-Anmeldungen ausmachen.

Quelle: EUIPO Jahresbericht 2024

Verwechslungsfähig?

Abseits der Frage, ob es sich beim Adler in den AfD Marken um einen Bundesadler handelt, stellt sich möglicherweise auch die Frage der Verwechslungsgefahr.

Für die jüngeren Kennzeichen sind die konkreten Waren und Dienstleistungen noch nicht veröffentlicht. Bekannt sind aber die Klassen, für die der Markenschutz beantragt wird. Da das ältere Kennzeichen mit recht umfassendem Verzeichnis in den Klassen 09, 35, 38 und 42 eingetragen ist, darf man überschneidende Waren und Dienstleistungen vermuten.

Gehen wir mal hypothetisch von identischen oder sehr ähnlichen Waren und oder Dienstleistungen aus.

Haben wird dann eine Verwechslungsgefahr?

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