Sterne am Markenhimmel

Da die Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit des roten Sterns hier im Blog diskutiert wird nachfolgend noch einige Beispiele für Stern-Marken mit Schutz in Deutschland:

Datenbanken:DPMA (DE), HABM (EM Europäische Gemeinschaftsmarken)
Nizzaklasse: 25
Viennaklasse: 010102 (ein Stern)

1. DE00685072

2. DE39858980

3. EM01509165

4. EM02938611

5. EM03241791

Ordnen Sie die Sterne den folgenden Unternehmen zu:
a. NFL Properties
b. Daimler AG
c. Tommy Hilfiger
d. Petit Bateau
e. Montblanc

DPMA: Eintragung einer geografischen Angabe

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 306 99 011.3
Dresdner Christstollen, Dresdner Stollen, Dresdner Weihnachtsstollen
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzverband Dresdner Stollen e.V.

Art des Erzeugnisses:
Klasse 2.4 Feine Backwaren

Nach Überzeugung der Markenabteilung besitzt der Dresdner Stollen national und international ein hohes Ansehen, das auf seinem Ursprung in Dresden beruht (Art. 2 Abs. 1b) der Verordnung).
Die eingeholten Stellungnahmen belegen deutlich, dass es sich beim Dresdner Stollen um eine regionale Spezialität handelt, die weit über Deutschland hinaus einen hohen Bekanntheitsgrad und einen guten Ruf erlangt hat.

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 305 99 006.3
Göttinger Stracke
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzgemeinschaft Göttinger Wurstwaren,

Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse

Der Schutz begründende Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis ” Göttinger Stracke ” und seinem geografischen Ursprung ergibt sich aus dem besonderen Ansehen, das jenes infolge seiner Herkunft aus Göttingen genießt (vgl. Art. 2 Abs.1 b) 2. Spiegelstrich der Verordnung). Herkunftsbedingte objektive Produktmerkmale müssen darüber hinaus nicht vorliegen.
Die Göttinger Stracke besitzt in der Stadt und in der Region Göttingen einen sehr hohen Bekanntheitsgrad und ist dort beim Verbraucher als regionale Wurstsorte sehr beliebt.

Quelle: DPMA