Ausgewandert oder Doppelgänger?

… fragte ich mich bei folgendem Statement aus der Wiener Zeitung:

Slogan ist aber nicht gleich Slogan. “Das wichtigste Erfordernis bei einer Wortmarke, mit der man einen Slogan registrieren könnte, ist die Unterscheidungskraft”, erklärt Michael Horak, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schönherr.

Ist aber wohl offenbar ein Namensvetter mit demselben Tätigkeitsbereich.

Wer würde auch aus der schönen Landeshauptstadt Niedersachsens in nach Wien gehen ;-)

Löschungen nach Widerspruch (36/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 69 885
INOVAR
Nizzaklassen: 41, 42

303 06 848

Nizzaklassen: 35, 38, 42

303 61 942

Nizzaklasse: 09

304 47 680
PETRA
Nizzaklassen: 05, 29

305 38 639
Triple X
Nizzaklasse: 41

305 46 502
cortefino
Nizzaklassen: 25

305 55 282

Nizzaklasse: 35

306 06 272

Nizzaklassen: 35, 42

306 20 481
Dr. Henk – ACC
Nizzaklasse: 05

306 50 372
STADYN
Nizzaklasse: 05

306 59 138
Matou
Nizzaklasse: 25

306 66 115
Molla Secrets
Nizzaklasse: 03

Quelle: DPMA

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden über hundertjährigen Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

104 887

Nizzaklasse: 25
Anmeldetag: 15.11.1907
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.12.2007

106 976
Palatinit
Nizzaklasse: 01
Anmeldetag: 20.02.1908
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.12.2007

107 667
“Unilinfussbodenlack”
Nizzaklasse: 02
Anmeldetag: 23.01.1908
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.12.2007

108 060

Nizzaklassen: 06, 11, 17, 20, 21
Anmeldetag: 22.02.1908
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.12.2007

Quelle: DPMA

DPMA: Eintragung einer geografischen Angabe

In der 36. Kalenderwoche wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung der folgenden geografischen Angaben veröffentlicht:

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 305 99 005.5
Göttinger Feldkieker
Antragstellende Vereinigung/Antragsteller:
Name: Schutzgemeinschaft Göttinger Wurstwaren

Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.2 Fleischerzeugnisse

Dem Erzeugnis kommt nach alledem ein Renommee zu, das nicht zuletzt auf seiner regionalen Herkunft beruht.
Hingegen bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass das Ansehen des Göttinger Feldkieker auf eine – unlautere – Bezugnahme auf vergleichbare Wursterzeugnisse aus dem Eichsfeld zurückzuführen sein könnte. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadt Göttingen auf eine eigene jahrhundertealte Tradition in der Herstellung von Mettwürsten zurückblicken kann und auch der „Feldkieker“ hier bereits seit mehreren Jahrzehnten hergestellt worden ist. Somit war gemäß § 130 Abs. 5 Satz 1 MarkenG die
Schutzfähigkeit der angemeldeten geografischen Angabe festzustellen.

Quelle: DPMA