Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden über hundertjährigen Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

33 700

Nizzaklassen: 07, 09, 17
Anmeldetag: 06.06.1898
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.05.2008

35 928

Nizzaklassen: 02, 06
Anmeldetag: 05.08.1898
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.05.2008

35 985
Urosin
Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 16.07.1898
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

Alles gaaanz einfach!

[…] Der Markenschutz für eine Wortmarke ist besonders einfach und kann auch von juristischen Laien durchgeführt werden. „Ein paar Fragen, die ich noch hatte, wurden mir am Telefon freundlich und geduldig beantwortet“, so Ursula Martens.

Und wie meldet man eine Marke an?

Zunächst sollte man sich überlegen, für welche Klassen von Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Drei Klassen sind im Anmeldebetrag enthalten. Jede weitere Klasse kostet extra.

Dann wird recherchiert, ob die Marke bereits existiert. Das wäre natürlich ein Hinderungsgrund. Trägt man eine Marke ein, die schon existiert, dann muss die Marke kostenpflichtig gelöscht werden. Im schlimmsten Fall kann sogar Schadensersatz gefordert werden.

Für den Fall, dass eine Marke bereits existiert, sind die Klassen wichtig, für die die Marke geschützt ist.

Wenn die Marke frei ist oder zumindest in den gewünschten Klassen frei ist, dann kann es losgehen mit dem Antragsformular. Adresse eintragen, Wortmarke nennen, die geschützt werden soll und hier und da noch ein paar Kreuze an der richtigen Stelle: Schon ist der Antrag fertig ausgefüllt. Wer es eilig hat, kann den Antrag vorab per Fax versenden.

Die Datenbanken, in denen man national und international Markenrecherche betreiben kann, gibt es auf der Homepage vom Deutschen Patent- und Markenamt. Auch alle Informationen über Markenschutz, die Gebühren und alle Formulare, die benötigt werden, gibt es dort. Die Seiten sind übersichtlich und besucherfreundlich aufgebaut. Die Erklärungen sind leicht verständlich. Und wie schon erwähnt, im Zweifel einfach anrufen und fragen.

Quelle: OpenPR

Märklin meldet Insolvenz an

Das deutsche Traditionsunternehmen Märklin ist zahlungsunfähig. Der Modelleisenbahnbauer hat beim Amtsgericht Göppingen Insolvenz angemeldet. Zuvor waren Verhandlungen über neue Kredite gescheitert – die Eigentümer erheben nun Vorwürfe gegen die Banken.

Quelle: Spiegel

Das Unternehmen hält deutlich über 100 Marken.
Das älteste eingetragene Markenrecht für das Kennzeichen Märklin datiert vom 30.05.1919 und wird vom DPMA unter der Registernummer 234294 geführt.
Das älteste Markenzeichen im Besitz des Unternehmens ist die Wort-/Bildmarke


Registernummer 10087 vom 25.02.1895.

Das bekannte Logo

findet sich erstmals am 09.12.1980 unter der Nummer 1025454 im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Quelle: DPMA

DE-Mail vs. Dmail – Droht da ein Markenproblem?

Im Zusammenhang mit den DE-Mail Plänen der Bundesrepublik vielleicht ein interessantes Fundstück:

Registernummer: 30031199
Wortmarke: Dmail
Anmeldedatum: 20.04.2000
Nizzaklassen: 07; 09; 12; 38; 39; 42

Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Maschinen für die Sortierung, Frankierung, Wägung, Bündelung und Verpackung von Postsendungen, insbesondere Briefen, Päckchen und Paketen; Wäge-, Zähl- und Kontrollinstrumente für die Handhabung von Postsendungen, insbesondere Briefen, Päckchen und Paketen; Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, insbesondere zur Beförderung von Postsendungen; Bereitstellung von Einrichtungen zur Vermittlung von Waren und Dienstleistungen über elektronische Kommunikationsnetze, wie Internet oder World Wide Web; Transportwesen, insbesondere Postdienstleistungen, Abholung, Lagerung, Sortierung, Frankierung, Wägung, Bündelung, Verpackung und Zustellung von Postsendungen, insbesondere Briefen, Päckchen und Paketen; Kurierdienst; Paketdienst; Vermittlung von Dienstleistungen, insbesondere Vermittlung von Postdienstleistungen, nämlich Abholung, Lagerung, Sortierung, Frankierung, Wägung, Bündelung, Verpackung und Zustellung von Postsendungen, insbesondere Briefen, Päckchen und Paketen

Quelle: DPMA

Interessant ist in diesem Zusammenhang zumindest, dass der Markeninhaber bereits Google in einem Markenstreit um die Marke G-Mail in die Knie zwingen konnte.