Abmahnung wegen “Schampus”

Die Marke “Currywurt & Schampus” eines Berliner Gastronomen war der Vereinigung der Champagnerproduzenten CIVC (Comité Interprofessionel du Vin de Champagne) ein Dorn im Auge.

Bericht im Stern

Die unter der Registernummer 302008009841 geführte Marke ist inzwischen gelöscht worden.


Quelle: DPMA

Die Marke hatte Schutz für Ketchup (Sossen) und Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen in den Klassen 30 und 43 beansprucht.

Via Pressemitteilung beschäftigt sich auch RA Mittelstaedt mit dem Fall und führt als Fazit aus:

Die Grenzen zwischen den zulässigen Verwendungen des Wortes „Champagner“ und den unzulässigen sind äußerst schwer zu ziehen. Deshalb empfiehlt es sich, zuvor einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Möchte man diesen Kostenaufwand umgehen, sollte man von Werbung mit „Champagner“ besser absehen!

Dieses Statement ist sicher korrekt – wird aber erst richtig interessant, wenn man prüft ob die Anmeldung anwaltlich vertreten wurde.

Löschungen nach Widerspruch II (10/2009)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 61 547
IQUANT
Nizzaklassen: 09, 35, 38

307 01 926
FLOAM
Nizzaklasse: 28

307 16 088
AMDI
Nizzaklassen: 04, 36, 40

307 35 233
TeVIS
Nizzaklasse: 42

307 53 867

Nizzaklasse: 14

307 66 202
Oxycon
Nizzaklasse: 09

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (10/2009)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

303 12 321

Nizzaklasse: 41

305 06 337
Lemix
Nizzaklassen: 32, 33, 43

306 04 127
EMUSAN
Nizzaklasse: 03

306 16 595
Easy-Fitt
Nizzaklassen: 05, 10

306 17 998

Nizzaklassen: 38, 42

306 21 046
pan-on
Nizzaklassen: 09, 10, 37, 42

306 30 580

Nizzaklasse: 25

306 53 656
Acaderm
Nizzaklasse: 03, 05

306 58 152
FASTO
Nizzaklasse: 12

Quelle: DPMA