Löschungsanträge (11/2009)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der elften Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

2 030 854

Nizzaklasse: 31

399 70 457
Melissengeist
Nizzaklasse: 05

300 13 091
Check 24
Nizzaklassen: 35, 36, 38, 42

300 34 501
SpeedDating
Nizzaklassen: 41, 42

300 50 694
Check 24.de
Nizzaklassen: 35, 36, 38, 42

302 39 316
XD
Nizzaklassen: 09, 38

302 50 160
Royal
Nizzaklassen: 01, 19, 27, 35, 40, 42

304 37 843
arthroplus
Nizzaklassen: 03, 05, 44

306 03 071
starmaxx
Nizzaklasse: 12

307 33 039
gelb.de
Nizzaklassen: 09, 35, 38, 39, 42

307 45 915
STEALTH
Nizzaklassen: 03, 08, 09, 14

30 2008 000 523
“Gebrüder Schröfel”
Nizzaklasse: 35

Quelle: DPMA

Löschungen (11/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

399 46 475
Audio-Psycho-Phonologie nach Tomatis
Nizzaklassen: 09, 16, 41, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

399 70 457
Melissengeist
Nizzaklasse: 05
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 44 465
999999
Nizzaklassen: 38, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

305 09 306
DREIT DEUTSCHE REAL ESTATE INVESTMENT TRUST
Nizzaklassen: 35, 36, 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

305 09 308
D-REIT
Nizzaklassen: 35, 36, 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

305 09 309
D-REIT DEUTSCHE REAL ESTATE INVESTMENT TRUST
Nizzaklassen: 35, 36, 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Abmahnung wegen “Schampus”

Die Marke “Currywurt & Schampus” eines Berliner Gastronomen war der Vereinigung der Champagnerproduzenten CIVC (Comité Interprofessionel du Vin de Champagne) ein Dorn im Auge.

Bericht im Stern

Die unter der Registernummer 302008009841 geführte Marke ist inzwischen gelöscht worden.


Quelle: DPMA

Die Marke hatte Schutz für Ketchup (Sossen) und Dienstleistungen zur Beherbergung und Verpflegung von Gästen in den Klassen 30 und 43 beansprucht.

Via Pressemitteilung beschäftigt sich auch RA Mittelstaedt mit dem Fall und führt als Fazit aus:

Die Grenzen zwischen den zulässigen Verwendungen des Wortes „Champagner“ und den unzulässigen sind äußerst schwer zu ziehen. Deshalb empfiehlt es sich, zuvor einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Möchte man diesen Kostenaufwand umgehen, sollte man von Werbung mit „Champagner“ besser absehen!

Dieses Statement ist sicher korrekt – wird aber erst richtig interessant, wenn man prüft ob die Anmeldung anwaltlich vertreten wurde.

Löschungen nach Widerspruch II (10/2009)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

306 61 547
IQUANT
Nizzaklassen: 09, 35, 38

307 01 926
FLOAM
Nizzaklasse: 28

307 16 088
AMDI
Nizzaklassen: 04, 36, 40

307 35 233
TeVIS
Nizzaklasse: 42

307 53 867

Nizzaklasse: 14

307 66 202
Oxycon
Nizzaklasse: 09

Quelle: DPMA