Angemeldet am 02.10.1909
Registernummer: 128749

Nizzaklasse: 03
Inhaber: Henkel AG & Co. KGaA
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Angemeldet am 02.10.1909
Registernummer: 128749

Nizzaklasse: 03
Inhaber: Henkel AG & Co. KGaA
Quelle: DPMA
6878532

Nizzaklassen: 35, 38, 42
21.11.2008 Rechtsstand-Änderung zu: Anmeldung zurückgewiesen
6882062

Nizzaklassen: 35, 38, 42
21.11.2008 Rechtsstand-Änderung zu: Anmeldung zurückgewiesen
6878524

Nizzaklassen: 35, 38, 42
21.11.2008 Rechtsstand-Änderung zu: Anmeldung zurückgewiesen
6882071

Nizzaklassen: 35, 38, 42
21.11.2008 Rechtsstand-Änderung zu: Anmeldung zurückgewiesen
Quelle: HABM
Deutschlandreporter.de gewinnt Markenstreit
Der SWR hatte mit seiner registrierten Wort-/Bildmarke “auslandsreporter” Widerspruch gegen die Registrierung der Wort-/Bildmarke “Deutschlandreporter” erhoben. Der Widerspruch hatte keinen Erfolg, wie das Deutsche Patent- und Markenamt jetzt entschied, da eine Verwechslungsgefahr nicht festgestellt werden konnte.
Quelle: openPR
Die sich gegenüberstehenden Marken:
Registernummer: 30251823

Nizzaklassen: 09, 16, 38, 41, 42
und
Registernummer: 30706189

Nizzaklassen: 35, 38, 41
Quelle: DPMA
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
305 44 388
PRINTEC SDM
Nizzaklassen: 07, 37, 42
305 55 356
VISIONAIRE
Nizzaklassen: 18, 25, 41
306 31 947
ISOVEN
Nizzaklasse: 05
307 38 544

Nizzaklassen: 29, 35
307 49 259
NEPHROTAN
Nizzaklassen: 05, 29, 30
307 59 271
Starter
Nizzaklassen: 12, 20, 27
307 77 277
Windy´s
Nizzaklasse: 42
30 2008 056 348
audiovitalis
Nizzaklassen: 10, 35, 44
Quelle: DPMA
Ein Ausrufezeichen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Das hat das Europäische Gericht erster Instanz mit Urteil vom 30.09.2009 entschieden. Es wies damit eine Klage der Firma JOOP! ab. Das Unternehmen hatte am 07.09.2006 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zwei entsprechende Gemeinschaftsmarken angemeldet. Das HABM hatte den Schutz der Marken wegen fehlender Unterscheidungskraft abgelehnt (Az.: T-75/08 und T-191/08).
Verbraucher kann nicht auf Herkunft der Ware schließenAuch nach Auffassung des Gerichts können die angemeldeten Marken nicht als geeignet angesehen werden, die Herkunft der mit ihnen gekennzeichneten Waren wie Schmuck, Bekleidung und Accessoires zu identifizieren. Der Verbraucher nehme ein simples Ausrufezeichen, das keine besondere Schriftgestaltung aufweise und sich vom Standardschriftbild nicht unterscheide, als bloße Anpreisung oder Blickfang wahr.
Quelle: Beck.de
Basis der Entscheidung waren die Markenanmeldungen
5332184

und
5332176

Die am selben Tag und mit identischem Klassenverzeichnis angemeldeten Marken
5329909

5332192

und
5332218

wurden allerdings eingetragen.
Quelle: HABM
Das DPMA hat im ersten Halbjahr 2009 bei den Markenanmeldungen einen Rückgang von 10,1% zu verzeichnen. Während im Vorjahrszeitraum noch 41.633 Markenanmeldungen eingingen wurden in den ersten sechs Monaten 2009 lediglich 37.411 Markenanmeldungen eingereicht.

Quelle: DPMA
Die Hochrechnung des Amtes für das gesamte Jahr 2009 liegt bei 67.300 Markenanmeldungen.