Amt goes Web 2.0

Das HABM tritt ab jetzt in die Reihe der immer wachsenden Anzahl von offiziellen Organisationen und Unternehmen ein, die Twitter, YouTube und andere neue Internet Kommunikationsmedien verwenden, um den Informationsfluss für die Kunden zu verbessern.

Der HABM Twitter-Account wurde unter dem Namen OAMITWEETS erstellt und hat bereits vor der offiziellen Ankündigung eine kleine Gruppe von „Anhängern“ angezogen, die auf das erste „Tweet“ warten –dies ist der Twitter-Begriff für die Kurzmitteilungen, die die Nutzer senden und erhalten. Das HABM hat ebenfalls Videos auf YouTube unter http://www.youtube.com/user/OAMItubes aufgehängt.

Um das HABM auf Twitter „befolgen” zu können, muss man einen kostenlosen Account unter www.twitter.com eröffnen und „OAMITWEETS” oder „OAMI” in die Suchfunktion “Eine Person suchen” eingeben.

Twitter soll als zusätzlicher Kommunikationskanal mit den Kunden fungieren, wobei insbesondere die Website ergänzt werden soll. Wir möchten hiermit auf Nachrichten und Veranstaltungen aufmerksam machen wie auch auf informellen Austausch. Diese Dienstleistung ist allerdings nicht dazu konzipiert, persönliche Akten zu besprechen oder um offizielle Beschwerden einzureichen. Kommentare sollten nicht als Indiz für Änderungen in der Politik interpretiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: HABM Richtlinien für den Gebrauch von Twitter.

Das HABM sieht ein, dass eine Revolution in der Art, wie Personen über das Internet Information erhalten und verarbeiten, stattfindet. Wir glauben, dass „Social Networking” oder „Instrumente für die Zusammenarbeit” in Zukunft eine wichtige Rolle für Business Networking und Unternehmenskommunikation spielen werden.

Je nachdem wie Ihr Feedback ist, hoffen wir, weitere ergänzende Initiativen einzuführen, die das Amt und die europäischen Nutzer von Marken und Geschmacksmustern näher bringen.

Quelle: HABM

Löschungen nach Widerspruch (42/2009)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

303 65 118
???
Nizzaklassen: 09, 16, 25, 28, 41

304 20 480
AGILTERA
Nizzaklasse: 05

305 49 823
VITALSAN
Nizzaklassen: 05, 30

305 50 513
ACTUS
Nizzaklassen: 35, 36

307 09 705
AVIT
Nizzaklassen: 09, 41

307 22 428
TÜV International
Nizzaklassen: 35, 41, 42, 44

307 32 674
DOPAMIN INC.
Nizzaklassen: 35, 41

307 43 601
METABOL
Nizzaklasse: 05

Quelle: DPMA

Regividerm – Marke löschungsreif?

ist der Markenname des derzeit heftig diskutierten Mittels gegen Hauterkrankungen. Eine Reportage des WDR hatte, gefolgt von einer Diskussion in der Sendung “Hart aber fair”, den Stein ins Rollen gebracht.

Die Marke wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 2105733 geführt.
Mit Priorität vom 06.04.1994 wird der Schutz in der Nizzaklasse 05 für “Pharmazeutische Produkte, insbesondere Präparate zur Behandlung von Hautkrankheiten und Haarwachstumsstörungen” beansprucht.

Da das Mittel wie berichtet bisher noch nicht auf den Markt gekommen ist, stellt sich die Frage, ob die Marke nicht mangels Benutzung löschungsreif ist?