Neuer Trend – Bildmarken statt 3D-Marke

Im letzten Monat hatte ich bereits über einige Bildmarkenanmeldungen der Volkswagen AG für den Bulli berichtet. In diesem Monat zieht das Unternehmen die Anmeldungen für den Käfer durch.


EU Markenanmeldung: 10901106
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901114
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901122
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901131
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901148
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901155
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41

Zum Vergleich die bestehende 3D-Marke.


EU Marke: 1985282
Typ: 3-D

Quelle: HABM

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber ist die nachfolgende Marke vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden

156 377
d’Orsay
Nizzaklassen: 03, 05
Anmeldedatum: 09.09.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.09.2011

156 456

Nizzaklassen: 04, 07
Anmeldedatum: 16.09.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (20/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

30 2009 037 850
PESO-BAU
Nizzaklasse: 37

30 2010 032 447

Nizzaklasse: 11

30 2010 060 975

Nizzaklassen: 20, 22, 24, 25

30 2011 004 374
DHP
Nizzaklassen: 35, 41, 45

30 2011 018 394
MERKUR
Nizzaklasse: 11

Quelle: DPMA

Abgelehnt! Teil 3 – Jahreszahlen

Anhand einiger Beispiele aus dem Jahr 2011 werden hier die häufigsten Probleme bei der Eintragungsfähigkeit von Wort-/Bildmarken dargestellt. Ein Knackpunkt bei zurückgewiesenen Markenanmeldungen ist die Nennung einer Jahreszahl. Ohne entsprechende Belege kann das DPMA darin eine täuschende Angabe sehen.

3. Jahreszahlen


Aktenzeichen: 302011010314.3

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„der Nachweis über das Gründungsjahr wurde nicht erbracht.”

Quelle: DPMA

Fazit: Auch wenn die 1977 in der Wiedergabe der Marke kaum zu erkennen ist, ohne Beleg für das Gründungsjahr kann die ansonsten schutzfähige Marke zurückgewiesen werden.