Europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldeung der Apple Inc. vom 11.02.2015.

Markennummer 13728555
Nizzaklasse 09, 10, 14
Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium
Europäische Gemeinschaftsmarkenanmeldeung der Apple Inc. vom 11.02.2015.

Markennummer 13728555
Nizzaklasse 09, 10, 14
Quelle: HABM
Ende Januar 2015 war bekannt geworden, dass die HSV Fußball AG die Namensrechte am Stadion ab 01. Juli 2015 neu vergeben hat. Der Name soll dann wieder “Volksparkstadion” lauten. In dem Zusammenhang hatte ich über die Marke “Volksparkstadion” berichtet.
Am 30. Januar wurde jetzt von dritter Seite eine identische Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.
Quelle: DPMA
Nur ein paar Tage später, am 06. Februar 2015, meldete die HSV Fußball AG eine Europäische Gemeinschaftsmarke “Volksparkstadion” in insgesamt 30 Nizzaklassen an.

Quelle: HABM
Es stellen sich also folgende Fragen:
1. Hat der HSV die prioritäsälteste Marke rechtserhaltend benutzt und hat damit die ältesten Rechte in den betroffenen Nizzaklassen?
2. Ist die Markenanmeldung von dritter Seite bösgläubig erfolgt, da sie erst nach offizieller Bekanntgabe der anstehenden Umbenennung des Stadions vorgenommen wurde?
3. Warum hat der HSV überhaupt solange gewartet seine EU-Marke anzumelden, hätte man das nicht am Tage vor der Pressebekanntgabe machen sollen?
Markenanmeldung der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft vom 08.01.2015.

Aktenzeichen 3020150000876
Nizzaklasse 02, 12, 40
Quelle: DPMA
EU-Markenanmeldung der Amazon Technologies, Inc. vom 04.02.2015.

Markennummer 13711478
Nizzaklasse 09, 35, 36, 38, 42
Quelle: HABM
P.S. Irgendwie hätte ich der Amazon Grafik- und Designabteilung etwas mehr zugetraut…
Aus dem aktuellen Markenblatt des DPMA.

Aktenzeichen 3020140612054
Nizzaklasse 16, 35, 41
Quelle: DPMA
P.S. Nein, ich mache mir jetzt keine Sorgen wegen der Verwendung der Bezeichnung “Marke des Jahres” im MarkenBlog ;-)
jedenfalls wenn man dieser aktuellen Markenanmeldung glauben mag.

Quelle: DPMA