Auflösung zur Abstimmung

Vor einigen Tagen hatte ich um Abstimmung über die Verwechslungsfähigkeit der beiden Wort-/Bildmarken gebeten.


76% verneinen die Verwechslungsgefahr und liegen damit auf einer Linie mit dem Europäischen Gericht, das in der Rechtssache T?53/24 über die Marken zu befinden hatte.

Information am Rande, die Marke “DDG” gehört dem bekannten spanischen Torhüter David de Gea, was dann auch das Kürzel erklärt.

Auflösung Abstimmung zur Schutzfähigkeit

Vor einiger Zeit hatte ich die MarkenBlog-Leser gebeten über die Schutzfähigkeit der folgenden Bildmarke abzustimmen.

Die Mercedes-Benz Group AG hatte gegen die Zurückweisung der Bildmarkenanmeldung für die Waren “Kraftfahrzeuge und deren Teile; Reifen und Räder”durch das Europäischen Markenamtes EUIPO geklagt.

Das Europäische Gericht schloss sich unter dem Aktenzeichen
T?400/24 der Auffassung des EUIPO an und wies die Klage ab. Der Bildmarke bleibt für die oben genannten Waren der Klasse 12 der Markenschutz verwehrt.

Damit lagen insgesamt 81% der MarkenBlog-Leser bei der Abstimmung richtig.

Abstimmungsergebnis “OMAS GEGEN RECHTS”

Vor einigen Tagen hatte ich zur Abstimmung über Schutzfähigkeit der Wort-/Bildmarkenanmeldung

Anmeldenummer 3020252052433

Hier die Einschätzungen der MarkenBlog-Leser: 91% halten die Markenanmeldung aus unterschiedlichen Gründen für nicht schutzfähig!

Dann schauen wir mal, wie das Deutsche Patent- und Markenamt die Markenanmeldung beurteilt.

OMAS GEGEN RECHTS – Eintragungschancen

Was meinen die MarkenBlog-Leser zur Schutzfähigkeit der Wort-/Bildmarke

Anmeldenummer 3020252052433

Die Marke beansprucht Schutz für Waren der Klasse 25 und Dienstleistungen der Klassen 35 und 40.

Ist die Marke schutzfähig?

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