
MarkenBlog History: Heute vor einem Jahr

markenrechtliches Sammelsurium

Nachdem jüngst das Europäische Gericht einer sehr kurzen, nur aus wenigen Tönen bestehenden Hörmarke Unterscheidungskraft zugesprochen hat, versucht es der niederländische Elektronikkonzern Koninklijke Philips N.V. jetzt noch kürzer.
2 Sekunden, ein Ton.
EU-Markenanmeldung Nr. 019220145 vom 18.07.2025
Über die Markenanmeldungen für das Kennzeichen “OMAS GEGEN RECHTS” hatte ich in der Vergangenheit bereits berichtet.Jetzt hat das Deutsche Patent- und Markenamt die erste Marke eingetragen.

Die Wort-/Bildmarke des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e.V. mit Sitz in Nagold wurde am 29.10.2025, nach fünfmonatiger Bearbeitungsdauer, registriert.
Die Marke genießt Schutz in den Klassen 09, 14, 16, 18, 21, 25, 26, 35, 36, 41 und 45.
Beansprucht sind folgende Waren und Dienstleistungen:
Klasse(n) 09:
Bespielte Medien; herunterladbare Medien; Computersoftware; Datenbanken; herunterladbare Software; Kommunikations- und Netzwerksoftware sowie Software für soziale Netzwerke; Podcasts; elektronische Publikationen [herunterladbar]; Herunterladbare Kursmaterialien für Schulungen und Ausbildungen; Mobile Apps; digitale Aufzeichnungsträger; Datenträger zur Aufnahme von Daten; bespielte CDs; DVDs; Software und Softwareapplikationen für mobile Geräte
Klasse(n) 14:
Juwelierwaren, Schmuckwaren; Identifikationsarmbänder [Juwelierwaren]; Schmuck- und Uhrenbehältnisse; Schlüsselringe und Schlüsselketten sowie Anhänger hierfür; Armreifen; Armbänder [Schmuck]; Armbänder aus Kunststoff als Schmuckwaren; Ketten [Schmuckwaren]; Schlüsselanhänger
Klasse(n) 16:
Papier; Pappe [Karton]; Druckereierzeugnisse; Broschüren; Papier- und Schreibwaren; Lehr- und Unterrichtsmittel; Taschen, Beutel und Waren für Verpackungs-, Einpack- und Ablagezwecke aus Papier, Pappe oder Kunststoff; Schreibgeräte; Aufkleber; Sticker [Papeteriewaren]
Klasse(n) 18:
Gepäck, Taschen, Brieftaschen und andere Tragebehältnisse; Regen- und Sonnenschirme; Gürteltaschen; Leinentaschen; Textile Einkaufsbeutel; Sporttaschen; Turnbeutel; Freizeittaschen; Geldbörsen; Brieftaschen; Gepäckanhänger; Souvenirtaschen; Rucksäcke; Schlüsseletuis
Klasse(n) 21:
Geschirr; Kochgeschirr; Unverarbeitete und teilweise verarbeitete Glaswaren, nicht für einen bestimmten Verwendungszweck angepasst; Flaschen aus Kunststoff; Isoliergefäße; Isolierbehälter, -gefäße; Isolierflaschen; Glasbecher; Trinkgefäße; Kaffeebecher; Tassen; Wasserflaschen; Kosmetik-, Hygiene- und Schönheitspflegeutensilien
Klasse(n) 25:
Bekleidungsstücke; Kopfbedeckungen; Schuhwaren; Hoodies [Kapuzenpullover]; Pullover; T-Shirts; Sportbekleidung; Jacken; Baseballkappen; Sportkappen und -hüte; Mützen
Klasse(n) 26:
Accessoires für Bekleidung, Nähartikel und schmückende textile Artikel; Anstecker [Buttons]; Abzeichen, nicht aus Edelmetall; Modische Buttons [Abzeichen] für Bekleidungsstücke; Aufnäher für Bekleidungsstücke; Anhänger, ausgenommen für Schmuck, Schlüsselringe oder Schlüsselanhänger
Klasse(n) 35:
Werbung; Geschäftsführung; Geschäftsorganisation; Öffentlichkeitsarbeit; Marketing; Meinungsforschung; Dienstleistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit; Werbedienstleistungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Fragen der Demokratie, Toleranz und Vielfalt
Klasse(n) 36:
Finanzdienstleistungen und Geldgeschäfte; Fundraising und finanzielles Sponsoring; Sammeln von Spenden; Organisation von Spendensammlungen; Organisation von Fundraising-Aktivitäten für gemeinnützige Zwecke
Klasse(n) 41:
Bildung; Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche Aktivitäten; kulturelle Aktivitäten; Weiterbildung; Coaching; Organisation von Seminaren [Weiterbildung]; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Durchführung fortlaufender Aus- und Weiterbildungskurse; Veranstaltung von Online-Unterrichtskursen; Zurverfügungstellen von Informationen zu Weiterbildung über das Internet; Bildungsberatung; Entwicklung von Handbüchern für Bildungszwecke; Online-Bereitstellung von nicht herunterladbaren elektronischen Publikationen; Online-Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Veröffentlichung und Herausgabe von Publikationen; Unterhaltungsdienstleistungen mittels Podcasts
Klasse(n) 45:
Organisation von politischen Veranstaltungen; Beratung zu politischen Kampagnen; Durchführung politischer Recherchen und Analysen; Politisches Lobbying; Politische Beratung; Dienstleistungen im Bereich der politischen Kommunikation
Unter dem Aktenzeichen T-288/24 hob das Europäische Gericht die Entscheidung des EUIPO zur Hörmarke der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf.
Die umstrittene Hörmarke kann man hier anhören.
EUIPO und die Beschwerdeabteilung des EUIPO hatten der Markenanmeldung die Eintragung wegen mangelnder Unterscheidungskraft verweigert.
Das EuG beurteilte die Marke jedoch anders und führt aus:
Aus diesem Blickwinkel stellen weder die Dauer der angemeldeten Marke noch ihre angebliche „Einfachheit“ oder „Banalität“, die als solche einer Wiedererkennung der entsprechenden Melodie nicht entgegensteht, Hindernisse dar, die als solche ausreichen, um ihr jede Unterscheidungskraft abzusprechen.
Aus aktuellem Anlass:


Diese Markenanmeldung wurde zurückgewiesen wegen :
Beide Schutzhindernisse scheinen mir auf den ersten Blick recht fraglich.
