LG München: Schweini

LG München I, Urteil Urteil vom 08.03.2007, Az. 4 HK O 12806/06

Die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I verurteilte heute in erster Instanz aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger einen Fleischgroßhändler, es zu unterlassen, ohne Zustimmung die Kennzeichnung „Schweini“ im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Auch muss der Großhändler die von ihm eingetragene Marke „Schweini“ beim Deutschen Patent- und Markenamt löschen lassen.

Quelle: Medien Internet und Recht

Hintergrund des Verfahrens und Schweini Marken

Löschung nach Widerspruch 1 (09/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vom Deutschen Patent- und Markenamt vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 43 130
JURCA
Nizzaklassen: 09, 10, 40

300 50 839
Nitro – Olympics
Nizzaklasse: 41

300 60 284

Nizzaklasse: 16, 35, 38

301 29 827

Nizzaklasse: 09, 38, 42

301 40 371

Nizzaklasse: 09, 16, 42

302 33 004

Nizzaklasse: 35, 38, 41

303 16 031
LAMOTAX
Nizzaklasse: 05

303 53 413
Apofix
Nizzaklasse: 35

Quelle: DPMA