Löschungen (21/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 20 273

Nizzaklasse: 28
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 37 982

Nizzaklassen: 06, 20, 21
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 69 193
Kober’s Echt Fränkisch
Nizzaklassen: 32, 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 70 192
Vollmond-Salami
Nizzaklasse: 29
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

307 06 121
Honighäuschen
Nizzaklassen: 04, 30, 43
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Historische Marke übertragen

Die Könitz Porzellan GmbH hat die nachfolgende Bildmarke (Registernummer: 6625) übernommen.

Die Marke genießt mit Priorität vom 19.10.1894 Schutz in den Nizzaklassen 09, 19 und 21.
Beanspruchte Waren sind Porzellan, Steingut, Steinzeug, Steinmasse, Majolika, Terrakotta und sonstige Tonwaren aller Art.

Die Übertragung der Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 21. Kalenderwoche veröffentlicht.

DPMA: Antrag auf Löschung einer geschützten geografischen Angabe

In der 21. Kalenderwoche wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt die nachfolgender Antrag auf Löschung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung veröffentlicht.

Schutzkategorie: g.g.A.
Aktenzeichen: 307 99 200.4
Gögginger Bier
Brauerei Ott GmbH & Co. KG

Gründe für die Löschung:

Die Schussenrieder Bierbrauerei Ott hat die ehemals im geografischen Gebiet Krauchenwies-Göggingen ansässige Brauerei Adler aufgekauft und die Produktion nach Bad Schussenried verlegt. Eine Wiederaufnahme der Produktion in Krauchenwies–Göggingen ist nicht beabsichtigt.
Die Erzeugnisse der Schussenrieder Bierbrauerei Ott erfüllen daher die Bedingungen der Spezifikation der g.g.A. „Gögginger Bier“ nicht mehr.

Quelle: DPMA

Markenverband fordert härtere Strafen für Marken- und Produktpiraterie

Mit einer Rekordzahl von rund 43.700 Beschlagnahmen hat der europäische Zoll zwar seine erfolg­reiche Arbeit in 2007 fortsetzen können. Die gleichzeitig auf knapp 80 Millionen zurück gegangene Zahl beschlagnahmter Artikel zeigt aber, dass die Fälscher auf den gestiegenen Verfolgungsdruck durch den Versand kleinerer Gebinde reagieren, um das Risiko von Beschlagnahmeverlusten zu minimieren. Gleichzeitig haben die Fälschungen besonders rasant in den Bereichen zugenommen, die für Verbraucher extrem sicherheits- und gesundheitsrelevant sind: Im Vergleich zu 2006 wurden im Bereich Kosmetik fast drei Mal mehr Fälschungen beschlagnahmt; bei Lebensmitteln beträgt das Plus 62%. Auch bei Medikamenten fiel der Anstieg um mehr als die Hälfte erschreckend hoch aus.

„Markenpiraterie ist hochgradig kriminell. Sie schädigt nicht nur den Ruf der Marke sowie die Unternehmen und bedroht damit hierzulande Wohlstand und Arbeitsplätze – sie gefährdet auch Gesundheit und Leben der Verbraucher. Es ist deshalb dringend erforderlich, die Fälschung von Marken und Produkten besser zu bekämpfen und strafrechtliche Sanktionen zu verschärfen“, forderte Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes.

Nach wie vor werden der Kauf von Fälschungen und der Handel mit gefälschten Waren als reines Kavaliersdelikt abgetan. Grund hierfür ist, dass die Opfer und die verursachten Schäden meist un­sichtbar bleiben – wie auch die Hintermänner der Produkt- und Markenpiraterie. Diese organisierte Kriminalität kann nur mit dem Strafrecht wirksam bekämpft werden. Der Markenverband setzt sich deshalb dafür ein, eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug einzuführen, den Katalog der „schweren Fälle“ nach dem Vorbild des Betrugs zu erweitern und vor allem den Straftatbestand endlich in das Strafgesetzbuch zu überführen. „Der Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie wird von der Markenwirtschaft mit großem Aufwand und Einsatz geführt, damit sich Verbraucher auch weiter auf Marken und Qualität verlassen können“, so Falke.

Quelle: Pressemitteilung Markenverband