„Münchner im Himmel“ wird Niederbayer

„Zefix Halleluja“, flucht ein leicht korpulenter Mann mit Schnauzbart, der mit seiner Harfe auf einer Wolke sitzt und frohlocken soll. Es ist der Münchner im Himmel alias Engel Aloisius – eine urbayerische Kultfigur. Als der Hauzenberger Thomas Resch entdeckte, dass das Urheberrecht schon längere Zeit abgelaufen ist, ließ er sich beim Patentamt den grantelnden Bayern als Marke eintragen. Bis zu dessen 100. Jubiläum in drei Jahren hat er noch einiges mit ihm vor.

Quelle: Passauer Neue Presse

Beim DPMA eingetragen sind die folgenden Marken:

302008001152
Aloisius
Nizzaklassen: 16, 24, 32

30724062
Engel Aloisius
Nizzaklassen: 14, 21, 25, 28, 29, 30, 33, 34

30760339
Engel Aloisius
Nizzaklassen: 03, 05, 08, 09, 18, 20, 35, 38, 41, 42

30708199
ENGEL ALOISIUS
Nizzaklasse: 32

30739631

Nizzaklassen: 14, 16, 21, 25, 28, 30

Quelle: DPMA

Lovells übernimmt Markenportfolio der Deutschen Telekom

Die Entscheidung ist gefallen: Das Markenportfolio der Deutschen Telekom AG wird künftig nicht mehr von Mayer Brown, sondern von Lovells betreut. Dies bestätigte ein Sprecher des Bonner Unternehmens. Zur Größe des Portfolios wollte er keine Angaben machen, Marktbeobachter schätzen jedoch den Umfang auf über 20.000 Marken.

Quelle: Juve

Markenanmeldung und Markenrecherche ab 99 Euro – Wie sinnvoll sind solche Angebote?

Markenanmelder stehen vor der Entscheidung, aus einer Vielzahl von Angeboten auswählen zu müssen. Pauschale Anmeldepakete von Markenanwälten gibt es mittlerweile auch bei Online-Shops oder bei eBay für Preise zwischen 100 Euro und 2.000 Euro zu haben. Der Unterschied besteht meist im Umfang der individuellen Beratung und dem Umfang der Recherche nach kollidierenden älteren Kennzeichen.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Michael Plüschke

[…]
Fazit:

Pauschalangebote für Markenanmeldungen haben ihre Berechtigung. Sie schaffen Kostentransparenz und machen die Anmeldekosten kalkulierbar. Entscheidend ist der Leistungsumfang des Pauschalpakets. Wer kein Markenprofi ist, sollte stets darauf achten, dass im Leistungsumfang eine individuelle Beratung und eine Markenrecherche nach bestehenden ähnlichen Marken enthalten ist. Hierfür ist mit Rechtsanwaltskosten von rund 500 Euro zu rechnen. Bei einer umfassenden Recherche auch nach anderen ähnlichen Kennzeichen ist mit Kosten von rund 1.500 Euro zu rechnen.

Quelle: Förderland

DPMA: Hinweis zu Änderungen bei internationalen Markenregistrierungen

Ab 1. September 2008 treten Änderungen in Bezug auf das Verfahren zur internationalen Registrierung von Marken in Kraft.

Die Sicherungsklausel in Art. 9sexies des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) wird zum 1. September 2008 aufgehoben. Das hat zur Folge, dass zwischen Vertragsparteien des Madrider Systems, die sowohl dem Madrider Markenabkommen (MMA) als auch dem PMMA angehören, künftig das PMMA maßgebend ist.

Damit wird das MMA nur noch angewendet, wenn die benannte Vertragspartei ausschließlich dem MMA angehört. Das trifft z.Z. nur auf die folgenden Staaten zu: Algerien, Bosnien und Herzegowina, Ägypten, Kasachstan, Liberia, Sudan, Tadschikistan.

Zu den detaillierten Auswirkungen der Änderungen informiert das DPMA.