HEIMATUNTERNEHMEN – Bayerns neuste Marke

Wortmarkenanmeldung “HEIMATUNTERNEHMEN” (Aktenzeichen 020252496358) des Freistaats Bayern (Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern – Bereich Zentrale Aufgaben) vom 21.10.2025.

Beansprucht wird der Schutz für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 45.

Eintragungswahrscheinlichkeit ~50%.

RoboTAXI – neue TESLA Marke

Quelle: EUIPO, Markennummer 019234942

Markenanmeldung vom 20.08.2025 der Tesla Inc.

Beansprucht wird der Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 12 und 39:

Klasse(n) 09: Herunterladbare Software, nämlich, Mobile Anwendung zur Bereitstellung und Verwaltung von Transportdiensten, nämlich, Software für die Planung und Entsendung autonomer Fahrzeuge an Fahrgäste; Herunterladbare Software, nämlich, Mobile Anwendung zur Verwaltung von Fahrgemeinschaften und Vermittlung von Fahrdiensten; Herunterladbare Computerprogramme, nämlich, Mobile Anwendung zur Verwaltung und den Betrieb von Fahrzeugflotten, nämlich, Positionsbestimmung, Entsendung und Routing von Fahrzeugen sowie Festlegung und Übermittlung von entsprechenden Preisen; Herunterladbare mobile Anwendung für Planung und Buchen von Beförderungs- und Zustelldiensten; Herunterladbare Software, nämlich, Mobile Anwendung für Planung und Buchen der Auslieferung von Konsumgütern, Nahrungsmitteln und Lebensmitteln.


Klasse(n) 12: Landfahrzeuge; Elektro-Fahrzeuge, nämlich Automobile; Automobile; Und Konstruktionsteile dafür.


Klasse(n) 39: Vermietung von Motorfahrzeugen; Transport und Lagerung von Kraftfahrzeugen; Beförderung von Passagieren und Waren; Organisation von Reiseveranstaltungen für Einzelpersonen und Gruppen, nämlich, Organisation von zeitbasierten Fahrgemeinschaften für Einzelpersonen und Gruppen; Vermietung von Fahrzeugen; Dienstleistungen zur gemeinsamen Nutzung von Fahrzeugen, nämlich Organisation und Koordinierung der zeitweiligen Nutzung von Fahrzeugen; Transport und Auslieferung, nämlich, Überwachung, Verwaltung und Verfolgung der Beförderung von Personen und der Auslieferung von Waren und Paketen; Transportmittelvermietung und Transportmittel-Sharing-Dienste, nämlich, Organisation und Koordinierung der gemeinsamen Peer-to-Peer-Nutzung und Vermietung von Fahrzeugen.

BPatG weist Beschwerde zurück

Quelle: Bundespatentgericht

Unter dem Aktenzeichen 30 W (pat) 553/23 hatte sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung im Widerspruchsverfahren des Deutschen Patent- und Markenamtes zu befassen.

Gegen die Eintragung der Wort-/Bildmarke “Hand in Hand zurück ins Leben Hamburg” war auf Basis der prioritätsälteren Wortmarke “ELELE – Hand in Hand zurück ins Leben” Widerspruch erhoben worden. Das DPMA hatte den Widerspruch wegen fehlender Verwechslungsgefahr zurückgewiesen.

Im Beschwerdeverfahren stützte das BPatG diese Einschätzung und stufte den übereinstimmenden Wortbestandteil “Hand in Hand zurück ins Leben” als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig ein.