Im Januar 2025 hatte ich über die Markenanmeldungen des Bündnis Sahra Wagenknecht berichtet.
Zwischenzeitlich wurde für die Wortmarke “BSW” (Registernummer 302024229692) eine Teillöschung auf Antrag des Markeninhabers durchgeführt.
Zusätzlich wurde im Juni ein Widerspruch gegen die Marke erhoben.
Der Widerspruch wurde auf Basis der prioritätsälteren Wort-/Bildmarke

erhoben. Die Widerspruchsmarke genießt Schutz für Dienstleistungen in den Klassen 35, 36, 39, 41 und 43.
Das Dienstleistungsverzeichnis umfasst:
Ausbildung, Erziehung und Unterricht; Ausgabe von Kreditkarten; Grundstücks- und Hausverwaltung, Vermögensverwaltung, Wohnungsvermietung; Hotel- und Zimmerreservierung; Marketing, Verteilung von Waren zu Werbezwecken; Partyservice; Veranstaltung und Durchführung von Vergnügungsfahrten, Unterhaltung von Gästen; Vermittlung und Abschluß von Handelsgeschäften für andere; Vermittlung von Be- und Überwachungsdiensten für Personen, Gebäude und Wertobjekte; Vermittlung von Dienstleistungen eines Computerprogrammierers; Vermittlung von Versicherungen; Vermittlung von Verträgen über Anschaffung und Veräußerung von Waren; Vermittlung von wirtschaftlichen Vorteilen für dem öffentlichen Dienst angehörige Endverbraucher beim Bezug von Waren und Dienstleistungen; Werbung, Werbemittlung