Fundstück zu Wochenende: Markenwanne in “3D”
Hier mal eine schöne 3D-Marke aus der Kreis der Jurablogger:
Registernummer: 302009047066
Nizzaklassen: 16, 41, 45
Waren & Dienstleistungen:
16 Druckereierzeugnisse, soweit in Klasse 16 enthalten; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate)
41 Dienstleistungen eines Verlages (ausgenommen Druckarbeiten) auch im Internet; Organisation und Durchführung von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Seminaren; Personalentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Unterhaltung; Veranstaltung von Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung)
45 Dienstleistungen eines Juristen
Anmeldedatum: 22.09.2009
Eintragungsdatum: 26.10.2009
Quelle: DPMA
Eine bemerkenswert kurze Bearbeitungsdauer – klares Qualitätsmerkmal für den vertretenden Anwalt.
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// Begin Comments & Trackbacks ?>Anmeldetag ist der Tag, an dem die Mindesterfordernisse einer Markenanmeldung nach § 32 II MarkenG erfüllt sind, also Angaben zum Anmelder sowie die Wiedergabe der Marke sowie das Verzeichnis der Waren/DL vorliegen.
Es kommt vor, dass die Anmeldung (z. B. versehentlich) ohne Marke oder Verzeichnis eingereicht wird (= Eingangstag). Wenn dann später die fehlenden Angaben eingehen, wird auf diesen Tag der Anmeldetag festgesetzt.
Ein gestellter Beschleunigungsantrag wäre auch eine mögliche Erklärung, Daten dazu sind im Register allerdings nicht gespeichert (sind ja für die Marke an sich auch irrelevant).
Das wir den Kollegen Vetter aber grämen. ;-)