BPatG: Farbmarke Gelb – Yello

29 W (pat) 168/04

Leitsatz:

Farbmarke Gelb – Yello

1. Im Markt der Telefonie- und Internetdienstleistungen nimmt das Publikum Einzeldienstleistungen regelmäßig nicht als spezifische Branche, sondern als Bestandteil eines umfassenden Leistungsspektrums der Telefon- und Internetanbieter wahr.

2. Die betriebliche Herkunftsfunktion eines Farbzeichens für derartige Einzeldienstleistungen lässt sich daher nicht in Bezug auf die konkrete Dienstleistung überprüfen. Die isolierte Anmeldung entsprechender Dienstleistungen erfüllt aus diesem Grund nicht die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geforderte Voraussetzungen einer sehr beschränkten Zahl von Waren oder Dienstleistungen und eines sehr spezifischen Marktes.

3. Fehlt es bereits an diesem Kriterium, so ist es nicht möglich, eine Gewöhnung des Verkehrs an abstrakte Farben als betrieblichem Herkunftshinweis festzustellen. Die Eintragung kommt daher nur im Wege der Verkehrsdurchsetzung in Frage.

Quelle: Bundespatentgericht

Promi-Marken (02)

Im zweiten Teil der Promi-Marken kommen heute die Damen zu ihrem Recht.
Die Suche basiert auf den gleichen Selektionskriterien wie der erste Teil der Promi-Marken, nämlich Nizzaklassen 25 und 35 und eine Vienna-Klasse (diesmal: 2.3.1 Frauen: Köpfe, Büsten).

Anders als die prominenten Herren scheinen die Damen allerdings sehr zurückhaltend bei der Eintragung fotografischer Wiedergaben ihrer Gesichter oder Köpfe in das Markenregister.
Es findet sich lediglich die nachfolgende Europäische Gemeinschaftsmarke:

Registernummer: 622779

Klassen: 03, 09, 14, 16, 25, 41

Abgebildet ist die niederländische Schauspielerin Katja Schuurman.

Quelle: HABM

SCHOKO MAC – bestimmt lecker

Die McDonald’s International Property Co. Ltd. hat die Wortmarke SCHOKO MAC (Registernummer: 306 57 409) übernommen.

Die Marke genießt mit Anmeldedatum 13.09.2006 Schutz für:

Cremeförmige Brotaufstriche, im Wesentlichen unter Verwendung von Fett, Milchpulver, Kakao und Zucker, insbesondere Nougatcremes

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Bisherige Inhaberin des Markenrechtes war die Schwartauer Werke GmbH & Co. KGaA aus Bad Schwartau.

Quelle: DPMA