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18: Lederwaren, soweit in Klasse 18 enthalten, insbesondere Handtaschen, Geldbörsen
25: Bekleidung, Schuhe
28: Spielwaren
Quelle: DPMA
Nach meinem Dafürhalten eine sehr liberale Auslegung von § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG.
markenrechtliches Sammelsurium
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18: Lederwaren, soweit in Klasse 18 enthalten, insbesondere Handtaschen, Geldbörsen
25: Bekleidung, Schuhe
28: Spielwaren
Quelle: DPMA
Nach meinem Dafürhalten eine sehr liberale Auslegung von § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG.
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 884 vom 29.07.2008:
Wipeout – Heul nicht, lauf!
Zoogeflüster – Komm mir nicht ins Gehege!
Die Wahrheit übers Lügen
Wie deutsch bist du wirklich?
Beetschwester, Blumenflüsterer und Rasensprenger
Quelle: Titelschutzanzeiger
Nachdem der Computerhersteller Apple aufgrund der Namensgebung des kürzlich gestarteten Online-Musikportals AdTunes das eigene Markenrecht verletzt sah, muss das Unternehmen einen anderen Namen führen: Aus AdTunes wird roccatune.
Quelle: www.telekom-presse.at

Der aktuelle Newsletter 07/2008 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Zum Newsletter (25 Seiten im PDF-Format)