ICC-Roadmap Geistiges Eigentum

ICC-Roadmap Geistiges Eigentum benennt Problemfelder

Neu veröffentlicht wurde die Roadmap 2008 der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie gibt einen Überblick zu politischen Herausforderungen beim Schutz des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene und nennt Handlungsmöglichkeiten. Damit ist sie ein ideales Kompendium und Nachschlagewerk für alle in Politik und Wirtschaft, die sich schnell einen Überblick verschaffen wollen.

[…] Die Roadmap wird in acht Sprachen erhältlich sein, so unter anderem in Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch und Chinesisch. Zum Download der Roadmap in Englisch >>

Quelle: Original ist genial

WIPO: Erfolg für Lidl

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO hat die Lidl Stiftung & Co. KG die Domains lidl-strom.com, lidlstrom.com, lidlstrompaket.com und lidl-strompaket.com erstritten.

Ob der Tatsache, dass die Domaininhaberin eine in Deutschland ansässige Gesellschaft ist, erscheint die Wahl des UDRP-Verfahrens statt des normalen Rechtsweges auf den ersten Blick ungewöhnlich. Das UDRP-Verfahren bietet aber zwei entscheidende Vorteile. Einerseits kann die Domain während des Verfahrens vom Inhaber nicht an Dritte, z.B. im Ausland übertragen werden. Andererseits kann der Inhaber prioritärer Rechte am Ende eines erfolgreich geführten Schiedsverfahrens die Domainübernehmen. Auch die schnelle Abwicklung spricht für ein Verfahren vor der WIPO.

Nachteilig wirkt sich allerdings die Tatsache aus, dass die beschwerdeführende Partei auf den eigenen Kosten für Schiedsgericht und Anwalt sitzen bleibt.

(Fall Nr.: D2008-0724)
Lidl Stiftung & Co. KG v. SellDa GmbH

BPatG: (Ehemaliges) DDR-Symbol der Sicherheitskräfte

26 W (pat) 69/05

Leitsatz:

(Ehemaliges) DDR-Symbol der Sicherheitskräfte

Die Eintragung des aus dem Staatswappen der ehemaligen DDR und dem dieses Wappen umgebenden Schriftzug “FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER UND BAUERN MACHT” bestehenden, von den Sicherheitskräften der ehemaligen DDR anlässlich von Auszeichnungen als Medaille bzw. Orden benutzten Wort-Bild-Symbols ist gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG von Amts wegen zu löschen, weil seine Eintragung von einem beachtlichen Teil der inländischen Durchschnittsverbraucher als politisch anstößig empfunden wird und ersichtlich gegen die guten Sitten verstößt.

Quelle: Bundespatentgericht

Registernummer/Aktenzeichen: 30336375.4

Quelle: DPMA

Löschungen (29/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 119 780
Spielopoly
Nizzaklasse: 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 32 437
EUROPOLY
Nizzaklassen: 09, 16, 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

397 54 297
Vastu
Nizzaklassen: 19, 37, 41, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

399 35 535
GENOPOLY
Nizzaklassen: 16, 28, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 06 054

Nizzaklasse: 28
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA