Löschung nach Widerspruch (44/2006)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

398 27 824
Planet Power Sex
Nizzaklassen: 16, 35, 38, 41

304 01 810
AIR COTTON
Nizzaklasse: 20

304 30 149
AQUAVIDA
Nizzaklassen: 32, 33

304 52 276
Sechsender
Nizzaklasse: 33

305 22 335

Nizzaklasse: 09

Quelle: DPMA

BGH: Prof. Dr. Eike Ullmann im Ruhestand

Mit Ablauf des 31. Oktober 2006 ist Prof. Dr. Eike Ullmann, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in den Ruhestand getreten.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Eike Ullmann 1988 gewählt und dem I. Zivilsenat zugewiesen, der für das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht sowie für das Kommissions- und Frachtrecht zuständig ist. Im Jahr 1998 wurde Eike Ullmann zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium übertrug ihm den Vorsitz im VII. Zivilsenat, dem die Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des privaten Baurechts und des Architektenrechts zugewiesen sind. Im Jahr 2002 kehrte er in den I. Zivilsenat zurück, dem er seither vorsitzt.

[…] Im Markenrecht war ihm insbesondere daran gelegen, der Wirtschaft einen praxisnahen Zugang zu den vom europäischen Gesetzgeber eröffneten neuen Markenkategorien, wie Farb-, Form- oder Tastmarke, freizuhalten. Bis zu seinem letzten Sitzungstag beschäftigte ihn das von ihm selbst auch wissenschaftlich aufbereitete Recht zur Kommerzialisierung der prominenten Person.

Quelle: Pressemitteilung des BGH

Spiel, Satz, Domain

Der argentinische Tennisspieler David Nalbandian hat vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization WIPO die Domain davidnalbandian.com erstritten.

Nalbandian, aktuell die Nummer sieben der Tennisweltrangliste, konnte sich im Verfahren nicht auf eine Registermarke berufen, da sich seine argentinische Marke mit Priorität vom 27. Oktober 2005 noch im Anmeldestadium befindet.

Wie auch anderen bekannten Sportlern wurde Nalbandian vom Schiedsgericht eine sogenannte common law trademark, also eine gewohnheitsrechtliche Benutzungsmarke zuerkannt.

Eine böswillige Registrierung untermauerte der Kläger durch das Registrierungsdatum der Domain, erfolgte diese doch exakt an dem Tag, als Nalbandian durch sein Vorstossen in das Halbfinale in Wimbledon einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2006-0963)
David Pablo Nalbandian v. Yuri Babayan